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Student -> 1. Semester Nebenjob 2. Semester Arbeiten

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    Student -> 1. Semester Nebenjob 2. Semester Arbeiten

    Guten Tag,

    meine Lage sieht wie folgt aus:
    Im 1ten Semester habe ich ganz normal Vollzeit Studiert und habe nebenbei einen 450 Job ausgeübt. (Täglich mit dem Auto 65Km zur Uni, Nebenjob 30Km)
    Im 2ten Semester habe ich ein Urlaubssemester eingereicht und 3 Monate Vollzeit gearbeitet (als Geselle), davon 1 1/2 Monate im Ausland und 1 1/2 Monate in Deutschland.

    Meine Fragen sind wie folgt:
    1. Ganz wichtig! Kann ich die beiden Sachen verbinden, oder kann ich nur einen Fall nutzen und bei der Steuererklärung geltend machen?
    2. Kann ich trotz des 450€ Job´s mein Studium als Vollzeit anerkennen lassen und die "einfache Fahrt" á 0,30€/Km berechnen? Falls ja, darauf noch die Fahrtkosten zur 450€ Stelle?
    3. Etwas vom Thema ab, ich möchte mir noch ein Tablet speziell für das Studium zulegen, habe ich da möglichkeiten Geld wiederzubekommen?

    Ich würde mich sehr über eine schnelle und ausführliche Antwort freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael

    #2
    AW: Student -> 1. Semester Nebenjob 2. Semester Arbeiten

    Du möchtest Steuerberatung, das ist aber nicht zulässig!

    Außerdem hast du nicht angegeben, ob der 450 Euro-Job auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Student -> 1. Semester Nebenjob 2. Semester Arbeiten

      Ab wann wäre es denn keine Steuerberatung?
      und nein es ist nicht auf Lohnsteuerkarte.

      Kommentar


        #4
        AW: Student -> 1. Semester Nebenjob 2. Semester Arbeiten

        und nein es ist nicht auf Lohnsteuerkarte.
        Dieser Minijob hat dann in der Steuererklärung nichts verloren, danach warst du also Vollzeitstudent.

        Ob die Kosten des Studiums als beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben oder unbeschränkt abziehbare Werbungskosten durchgehen, ist nur für ein Zweitstudium rechtlich abschließend geklärt.
        Dazu gibt es hier genügend Beiträge, da musst du nur die Forumssuche bemühen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Student -> 1. Semester Nebenjob 2. Semester Arbeiten

          Hallo Micha93,

          und bei einem pauschal besteuerten Minijob, der nicht in die Steuererklärung gehört gibt es auch keinen Werbungskostenabzug.

          Tschüß

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