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Erste Steuererklärung nach Bachelor- + Masterstudium - Rückwirkend? Brauche Ratschlag

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    Erste Steuererklärung nach Bachelor- + Masterstudium - Rückwirkend? Brauche Ratschlag

    Hallo zusammen,

    ich bin seit 2 Monaten voll berufstätig und habe mich nun zum ersten Mal mit dem Thema Steuererklärung befasst. Absolutes Neuland für mich. Ich habe hier im Forum gerade schon mal erfahren, dass man Steuererklärungen auch rückwirkend stellen kann. Bis Ende 2015 noch bis zum Jahr 2011 zurück. Ich bräuchte nun ein paar Ratschläge, ob das in meinem Fall überhaupt sinnvoll ist oder nur Zeitverschwendung wäre?

    Ich habe direkt nach meinem Abitur angefangen zu studieren. Keine Berufsausbildung.
    Von 2009 bis 2012 habe ich ein Bachelorstudium absolviert (Bei Eltern gewohnt (sonst nur Studienbeiträge gezahlt, relativ wenig für Bücher oder sonstige Anschaffungen, die mit dem Studium zusammenhingen). Vollzeitstudium, keinen Job.

    Von 2012 - 09/2015 habe ich ein Masterstudium absolviert. Meinen Zweitwohnsitz hatte ich am Studienort, also ein WG-Zimmer. Miete gezahlt, Telefon+Internet, Studienbeiträge gezahlt, regelmäßig Zugreisen in die Heimat. Schließlich noch das Binden der Masterarbeit. Mein Hauptwohnsitz war weiterhin in der Heimat. Dort habe ich auch noch Miete für mein "Kinderzimmer" bezahlt. Ich hatte einen kleinen Studentenjob (350€ pro Monat)


    Kann ich davon irgendetwas steuerlich absetzen? Derzeit bin ich noch recht verwirrt, weil ich mich zuvor wirklich noch nie mit steuerliche Themen auseinandergesetzt habe. Nun hoffe ich auf ein paar kurze Ratschläge von euch, die mir meine Entscheidung vielleicht erleichtern.

    Beste Grüße und ein schönes Wochenende!
    Tristan

    #2
    AW: Erste Steuererklärung nach Bachelor- + Masterstudium - Rückwirkend? Brauche Ratsc

    Das Thema hat mal wieder nicht die Bohne mit der elektronischen Steuererklärung zu tun, sondern ist Steuerberatung, die hier nicht erlaubt ist. Wende Dich bitte an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater oder an einen anderen Befugten deines Vertrauens.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Erste Steuererklärung nach Bachelor- + Masterstudium - Rückwirkend? Brauche Ratsc

      Wenn du die Forensuche benutzt hättest, wärest du zumindest dahingehend fündig geworden, dass die Kosten für dein Masterstudium grundsätzlich Werbungskosten sind und zu einem Verlustvortrag führen können.

      Ob das bei dir so ist, hängt maßgeblich davon ab, ob der kleine Studentenjob (350€ pro Monat) auf Steuerkarte basierte oder ein pauschal besteuerter Minijob war. Bei ersterem musst du nämlich schon mal auf Kosten von über 4.200,00 € kommen, um überhaupt zu einem Verlust zu kommen.

      Detailliertere Antworten gibt es von mir nicht, sonst könnte jemand vielleicht sagen, das wäre unzulässige Steuerberatung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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