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Anlage Kind / Freiwilligendienst im Ausland

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    Anlage Kind / Freiwilligendienst im Ausland

    Nach dem Abitur absolviert meine volljährige Tochter ein Jahr lang einen Freiwilligendienst im Ausland. Sie hat im Ausland ein Zimmer gemietet, ist aber während der ganzen Zeit in Deutschland bei der Elternadresse gemeldet. Bei 3. (Angaben zum volljährigen Kind) kann ich ja den Freiwilligendienst gut angeben. Doch was ist mit 1. (Angaben zum Kind /Wohnort)? Muss ich hier die deutsche Meldeadresse angeben oder den Wohnort während des Freiwilligenjahres? Hat dies auch noch Einfluss auf das Kindergeld (das nach Einreichen eines Nachweises über den Freiwilligendienst ohne Weiteres ausgezahlt wurde) bzw. den Freibetrag?
    Vielen Dank!

    #2
    AW: Anlage Kind / Freiwilligendienst im Ausland

    Das findet man in der Ausfüllhilfe von ElsterFormular:

    Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist die Anschrift im Inland einzutragen.

    Kann man vielleicht auch auf den Freiwilligendienst im Ausland entsprechend anwenden.


    Nachtrag: Wenn ein Kindergeldanspruch besteht, was die Familienkasse ja sicher geprüft hat, besteht auch ein Anspruch auf Kinderfreibeträge.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 25.11.2015, 20:47. Grund: ergänzt wg. Kindergeldanspruch
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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