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Fom Gebühren steuerlich absetzen

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    Fom Gebühren steuerlich absetzen

    Hallo zusammen

    Ich habe jetzt meine Ausbildung zur KIE und meine Fortbildung zur Handelsfachwirtin abgeschlossen und möchte nun an der FOM Wirtschaftspsychologie studieren.
    Ich habe mich schon ein bisschen informiert und habe gelesen, dass man die Gebühren steuerlich absetzen kann, sofern das Studium inhaltlich mit der Erstausbildung
    zusammenhängt.
    Meine Frage an Euch:
    Setze ich die Steuern als Sonderausgaben oder als Werbekosten ab?
    Und wieviel bekommt man am Ende des Jahres ungefähr wieder, wenn man pro Monat etwa 300 Euro Gebühren bezahlt?

    Danke im Voraus!

    #2
    AW: Fom Gebühren steuerlich absetzen

    Bei vorher abgeschlossener Berufsausbildung sind das Werbungskosten.

    Ob Du etwas wiederbekommst, hängt zuerst einmal davon ab, ob du überhaupt etwas gezahlt hast. Gebe Deine Daten in einem Steuerprogramm für 2014 (z.B. Elsterformular) ein, lasse es durchrechnen und Du hast einen einigermaßen guten Anhaltspunkt, was für 2015 raus kommt. Programme für 2015, die es dir exakt sagen, gibt es vermutlich noch nicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Fom Gebühren steuerlich absetzen

      Und wieviel bekommt man am Ende des Jahres ungefähr wieder, wenn man pro Monat etwa 300 Euro Gebühren bezahlt?
      Wenn deine Ausbildungskosten Werbungskosten sind und deshalb deine Einkünfte mindern, dann hängt es von deinen Einkünften im Jahr 2016 und von deinem Grenzsteuersatz ab, um wieviel sich deine Steuerlast wegen der Ausbildungskosten mindert.
      Dies nur zum Verständnis!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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