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Verlustvortrag Studium (2.Ausbildung)

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    Verlustvortrag Studium (2.Ausbildung)

    Hallo,

    ich habe bezüglich meiner Steuererklärung für 2014 eine Frage.

    Zu meiner Geschichte:

    Ich habe von 2006 bis Februar 2012 ein Studium erfolgreich abgeschlossen. Diese war auch eine 2. Ausbildung. Dannach war ich bis März 2014 arbeitslos. Seit märz 2014 bin ich jetzt beschäftigt und habe noch meine Steuererklärung für 2014 noch nicht abgegeben. Jetzt wollte ich mir Informationen bzgl ob ich meine Studiumskosten steuerlich als Verlustvortrag absetzen. Ein Mitarbeiter eines Steuerhilfeverein meinte, das ich maximal nur noch für Dezember 2011 bis Februar 2012 meine Studiumkosten absetzen, weil der Verlustvortrag nur bis 4 jahre gelten tut. Bei meinem Fall Dezember 2015(Antrag stellen) - 4 Jahre = Dezember 2011? ist den das so richtig? Wenn ja? Die Steuererklärung soll ja für 2014 sein, dann müsste es doch eigentlich 2014-4 = 2010 oder nicht?

    Danke für eure Hilfe.

    Freundliche Grüße

    Stevv

    #2
    AW: Verlustvortrag Studium (2.Ausbildung)

    Guten Morgen,
    nutze mal die obige Suchfunktion, derlei Anfragen treten zurzeit gehäuft auf...............
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Verlustvortrag Studium (2.Ausbildung)

      Hallo,

      Bei Antragsveranlagung endet die Frist für 2011 am 31.12.2015 entspricht 4 Jahre.
      Entsprechend 2012 - 31.12.2016 u.s.w.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Verlustvortrag Studium (2.Ausbildung)

        Laut den Angaben soll es aber gehen:

        https://www.finanzfrage.net/frage/st...comment-616155

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          #5
          AW: Verlustvortrag Studium (2.Ausbildung)

          Hallo,

          du hast doch NICHT geschrieben, dass du ab 2008 KEINE Erklärung abgegeben hast.
          Hier noch ein Link:
          http://www.studis-online.de/StudInfo...hp?seite=2#p4d

          Aber was hat das Ganze mit Elster zu tun? Das tendiert eher zu Steuerberatung

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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