Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Handwerkerrechnungen absetzen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Handwerkerrechnungen absetzen

    Hallo!
    Beispiel:
    Wir besitzen ein Einfamilienhaus (70% eigen) mit Einliegerwohnung (30% vermietet). Wir haben nun eine neue Heizung bekommen.
    Gesamtkosten 8.000€, davon Lohnkosten 1.100€. Kann ich nun die Gesamtkosten auf die Mietwohnung (30%) absetzen und von der gleichen Rechnung die Lohnkosten (70%) Dienstleistung auf privater Erklärung absetzen ?

    Danke für eure Hilfe.....

    #2
    AW: Handwerkerrechnungen absetzen

    ja, wenn unbar gezahlt.

    Kommentar


      #3
      AW: Handwerkerrechnungen absetzen

      Vielleicht etwas zu knapp von Kloebi geantwortet:

      Die auf die Vermietung entfallenden Kosten (unbar oder bar) kommen in Anlage V. Bei dem auf den eigengenutzten Teil entfallenden Rechnungsteil sind es nur die Lohnkosten (Hauptbogen Handwerkerleistung) und die auch nur dann (!), wenn UNbare Zahlung erfolgte.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Handwerkerrechnungen absetzen

        Super! Vielen Dank....ich war mir etwas unsicher, da es ja im ersten Moment so scheint, dass die Rechnung in irgendeiner Form "doppelt" abgesetzt wird! 😁

        Kommentar


          #5
          AW: Handwerkerrechnungen absetzen

          Mir ist noch was eingefallen und zwar, es ist ja, soviel ich weiß, möglich, dass man die Handwerkerrechnungen auch über z.B. 3 Jahre absetzen kann. Geht das denn auch, wenn man z.B. die Wohnung aus irgendwelchen Gründen dann nicht mehr vermietet? Man weiß ja nie was vielleicht man ist. Oder ist man besser damit bedient alles in einem Jahr ab zu setzen...?

          Kommentar


            #6
            AW: Handwerkerrechnungen absetzen

            Hat immer weniger mit Elster zu tun, daher nur ganz knapp: Das gleichmäßige Verteilen auf 2-5 Jahre betrifft nur die Anlage V. Dazu ist Alles und auch die Antwort auf Deine Frage in § 82b EStDV zu finden, was über die Suchmaschine Deines Vertrauens auffindbar sein sollte.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Handwerkerrechnungen absetzen

              Oder ist man besser damit bedient alles in einem Jahr ab zu setzen...?
              Das ist ein Rechenexempel, dessen Ergebnis bei jedem Steuerpflichtigen in Abhängigkeit von seinen aktuellen Einkünften und den prognostizierten Einkünfte der nächsten Jahre unterschiedlich ausfällt.

              Die Frage kann ein Außenstehender deshalb nicht beantworten. Man kann das aber mit einem Steuerprogramm, wie z. B. ElsterFormular, selbst ungefähr ausrechnen.

              Verteilt werden kann sowieso nur der auf die vermietete Wohnung entfallende Anteil. Bei den eigenen Handwerkerkosten würde es auch keinen Sinn machen, weil hier ein fester Satz von 20% der Arbeitskosten erstattet wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              Lädt...
              X