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Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

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    Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dass das Thema Verlustvortrag und Studium schon einige Male auftauchte. Ich fand jedoch bisher nichts, was meine Frage beantworten konnte.
    Ich will meine Verluste aus meinem Studium (Bachelor ab 2009, Master ab 2012) geltend machen. Mir ist bewusst, dass man die Erstausbildung nicht als Werbungskosten geltend machen kann, trotzdem möchte ich es versuchen, da ich gelesen habe, dass ein Urteil diesbezüglich noch aussteht (und sich die ganze Sache noch einmal ändern kann).

    Nun zu meiner Frage: Wie und wo trage ich diesen Verlustvortrag ein, wenn ich keine Einkommenssteuer abgeben will. Meine erste Steuererklärung mache ich demnächst in 2016 für das Jahr 2015, in dem ich angefangen habe zu arbeiten nach Beeindigung des Studiums. Kann ich in dieser Steuererklärung dann alle Jahre von 2009 bis 2015 (Studienzeit) angeben und meine Verluste gesammelt vortragen? Oder muss ich für jedes Jahr einzeln einen Verlustvortrag einreichen, dementsprechend 7 Anträge einreichen (mit oder ohne Einkommenssteuererklärung)?. Ich habe während des Studiums die meiste Zeit eine geringfügige Beschäfigung unter 450€ gehabt.

    Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.
    Viele Grüße
    Katharina

    #2
    AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

    Hallo kathipati,

    ich weiß ja nicht wie intensiv du gesucht hast -> wenn du nur das Wort Verlustvortrag in die SuFu eingibst, kriegst du so viele Treffer nur vom laufenden Monat, die deine Fragen eigentlich beantworten.

    z.Bsp. - Bis 31.12.2015 kannst du als Antragsveranlager noch für 2011 einreichen, die Jahre davor sind passe.
    Und steuerliche Beratung ist hier nicht erlaubt, dafür gibt es Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater.
    Kosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, wo sie anfallen.

    Tschüß

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      #3
      AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

      Hallo holzgoe,

      danke für die Antwort, auch wenn es keine auf meine Frage war. Ich möchte hier auch keine Steuerberatung oder dergleichen bekommen. Ich frage mich lediglich ob ich meine Verlustvorträge gesammelt einreichen kann bei meiner nächsten Einkommenssteuererklärung oder ob ich insgesamt sieben Erklärungen hintereinander abgeben muss für die sieben letzten Jahre.
      "Der Bundesfinanzhof hat am 13. Januar 2015 (Az. IX R 22/14) entschieden, dass eine nachträgliche Verlustfeststellung sogar für die letzten sieben Jahre möglich ist."

      Viele Grüße
      Zuletzt geändert von ; 22.12.2015, 12:51.

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        #4
        AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

        Zitat von Kathipati Beitrag anzeigen
        Hallo holzgoe,

        danke für die Antwort, auch wenn es keine auf meine Frage war. Ich möchte hier auch keine Steuerberatung oder dergleichen bekommen. Ich frage mich lediglich ob ich meine Verlustvorträge gesammelt einreichen kann bei meiner nächsten Einkommenssteuererklärung oder ob ich insgesamt sieben Erklärungen hintereinander abgeben muss für die sieben letzten Jahre.
        "Der Bundesfinanzhof hat am 13. Januar 2015 (Az. IX R 22/14) entschieden, dass eine nachträgliche Verlustfeststellung sogar für die letzten sieben Jahre möglich ist."

        Viele Grüße
        Hallo kathipati,

        wieso keine Antwort auf deine Frage -> Bis 31.12.2015 kannst du als Antragsveranlager noch für 2011 einreichen, die Jahre davor sind passe und Kosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, wo sie anfallen.
        Das beantwortet doch deine Fragen ! Es gibt natürlich Konstellationen wo jemand für sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einreicht, das sind wir dann wieder bei der Steuerberatung.

        Tschüß

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          #5
          AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

          Zitat von Kathipati Beitrag anzeigen
          Hallo holzgoe,

          danke für die Antwort, auch wenn es keine auf meine Frage war. Ich möchte hier auch keine Steuerberatung oder dergleichen bekommen. Ich frage mich lediglich ob ich meine Verlustvorträge gesammelt einreichen kann bei meiner nächsten Einkommenssteuererklärung oder ob ich insgesamt sieben Erklärungen hintereinander abgeben muss für die sieben letzten Jahre.
          "Der Bundesfinanzhof hat am 13. Januar 2015 (Az. IX R 22/14) entschieden, dass eine nachträgliche Verlustfeststellung sogar für die letzten sieben Jahre möglich ist."

          Viele Grüße
          Für jedes Jahr ist eine extra Steuererklärung einzureichen.

          Z.b. gehören Ausgaben aus 2011 in die Steuererklärung 2011 , Ausgaben aus 2012 in die Steuererklärung 2012 etc.
          Mfg

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            #6
            AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

            Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
            Für jedes Jahr ist eine extra Steuererklärung einzureichen.

            Z.b. gehören Ausgaben aus 2011 in die Steuererklärung 2011 , Ausgaben aus 2012 in die Steuererklärung 2012 etc.
            Vielen Dank Elster-Tester,

            das hilft mir doch schon einmal weiter.

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              #7
              AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

              Hallo kathipati,

              inhaltlich habe ich dir das genau schon zweimal geschrieben ->.. Kosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, wo sie anfallen.

              Tschüß

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                #8
                AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

                Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                Hallo kathipati,

                wieso keine Antwort auf deine Frage -> Bis 31.12.2015 kannst du als Antragsveranlager noch für 2011 einreichen, die Jahre davor sind passe und Kosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, wo sie anfallen.
                Das beantwortet doch deine Fragen ! Es gibt natürlich Konstellationen wo jemand für sieben Jahre rückwirkend eine Steuererklärung einreicht, das sind wir dann wieder bei der Steuerberatung.

                Tschüß
                Der TE fragt ausdrücklich nach der Verlustfeststellung. Und da ist die Verjährungsfrist 7 Jahre, WENN noch keine Erklärung eingereicht wurde, d.h. der Antrag auf Verlustfeststellung auf den 31.12.2008 muss am 31.12.2015 im Finanzamt sein.

                Dazu kreuzt man im Steuerprogramm seines Vertrauens NICHT Einkommensteuererklärung an, sondern Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Und das für jedes Jahr in Deinem Fall ab 2009 mit den dazu passenden Daten.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

                  Und einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags kannst du auch noch für Jahre vor 2011 einreichen, auch hier für jedes Jahr einzeln, vorausgesetzt, du hast für diese Jahre noch keine Einkommensteuererklärung eingereicht.

                  Das wurde im Übrigen hier alles schon mehrfach erörtert, da sollte man über die Forensuche den einen oder anderen Hinweis finden.

                  @Picard777 war schneller
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    Der TE fragt ausdrücklich nach der Verlustfeststellung. Und da ist die Verjährungsfrist 7 Jahre, WENN noch keine Erklärung eingereicht wurde, d.h. der Antrag auf Verlustfeststellung auf den 31.12.2008 muss am 31.12.2015 im Finanzamt sein.

                    Dazu kreuzt man im Steuerprogramm seines Vertrauens NICHT Einkommensteuererklärung an, sondern Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Und das für jedes Jahr in Deinem Fall ab 2009 mit den dazu passenden Daten.
                    Vielen Danke für die Hilfe!

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                      #11
                      AW: Wie trage ich einen Verlustvortrag ein?

                      Hallo
                      @picard777,
                      du hast natürlich recht -> ich war etwas betriebsblind bei dem Sachverhalt Kosten in das Jahr wo sie angefallen sind festgefahren.

                      Tschüß

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