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Selbstständiger Nachhilfelehrer und Reisekostenpauschale

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    Selbstständiger Nachhilfelehrer und Reisekostenpauschale

    Hallo,

    ich bin seit etwas mehr als einem Jahr Nachhilfelehrer, der seine Schüler (meist auswärts) zu Hause besucht und daher viel fahren muss. In 2015 hatten meine Frau und ich nur ein Fahrzeug, mit dem sie vormittags (Lehrerin) und ich nachmittags (Nachhilfe) gefahren sind.

    Daten:
    Nutzungsanteil selbstständig (30%)/privat (70%), ermittelt über Fahrtenbuch (4 Monate; 21.3. bis 31.7.2015).
    Jährliche Laufleistung privat beträgt ca. 16500 km und geschäftlich ca. 7.200 km (gesamt: 23700 km)

    Ich würde gerne die Reisekostenpauschale in Höhe von 0,30 Euro je Kilometer in Anspruch nehmen, weil mir das am vorteilhaftesten erscheint und vor allem weil es mit dem geringsten Arbeitsaufwand (z.B. Fahrtenbuch) verbunden ist. Dazu hätte ich einige Fragen:

    1. Dem oben ermittelten Nutzungsanteil entsprechend fällt mein Fahrzeug in die Kategorie 10% bis 50% und kann somit entweder dem gewillkürten Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zugeordnet werden. Die Entscheidung hierüber obliegt in jedem Fall mir, also dem Steuerpflichtigen. Ist das richtig?

    2. Ich entscheide mich für das Privatvermögen und habe dann die Wahl zwischen Abrechnung der tatsächlichen Kosten (über Führung eines Fahrtenbuchs) oder der Reisekostenpauschale (pauschal 0,30 Euro/km). Habe ich hier tatsächlich die Wahl zur Reisekostenpauschale oder kann der Finanzbeamte auch eine Abrechnung über die tatsächlichen Fahrtkosten verlangen bzw. mich zum Führen eines Fahrtenbuchs verdonnern? Dieser Punkt geht aus dem Internet nie klar hervor.

    3. Da ich im Jahr 2015 nur über 4 Monate ein Fahrtenbuch (Bestimmung des Nutzungsanteils) geführt habe und ansonsten keine Benzinbelege gesammelt habe, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Finanzamt meine tatsächlichen Kosten überhaupt anerkennt, sollte das Finanzamt die Pauschale ablehnen.

    4. Im Dezember 2015 hat meine Frau auf ihren Namen ein zweites Fahrzeug angeschafft, welches im nächsten Jahr meiner Tochter als Fahrzeug dienen wird. Aktuell läuft sie noch unter begleitetem Fahren (17 Jahre), kann aber kaum Auto fahren, weil meine Frau und ich das Fahrzeug stark belegen. Damit sie etwas mehr Praxis sammeln kann und damit sie ab 18 Jahren dann ein eigenes Auto hat (Studium, etc.) haben wir ihr dieses Fahrzeug gekauft. Muss ich nun deswegen in 2016 noch einmal den Nutzungsanteil (privat/geschäftlich) für unser primäres Auto über ein Fahrtenbuch (4 Monate) bestimmen, weil nun ja offiziell ein zweites Auto hinzugekommen ist? Muss dann auch der Nutzungsanteil des zweiten Fahrzeugs über Fahrtenbuch bestimmt werden?

    Könntet ihr vielleicht abschließend einschätzen, wie hoch die Möglichkeit ist, die Pauschale anerkannt zu bekommen.

    Vielen Dank für eure Mühe

    gcygnusx1

    #2
    AW: Selbstständiger Nachhilfelehrer und Reisekostenpauschale

    Guten Abend,
    für Steuerberatung sind die Berufsträger Ansprechpartner und ich kann hier keinen Zusammenhang zur Anwendung ELSTER erkennen
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

    Kommentar


      #3
      AW: Selbstständiger Nachhilfelehrer und Reisekostenpauschale

      Mit dem Projekt elektronische Steuererklärung haben deine Fragen jetzt wirklich nicht das geringste zu tun.

      Da Steuerberatung hier nicht zulässig ist, würde ich dir empfehlen fachmännischen Rat einzuholen oder wenigstens die Ausfüllhilfe zu Zeile 61 der Anlage EÜR (gibt es als eigenes Formular z. B. bei dem Programm ElsterFormular) zu lesen.

      Da findest du eine ganz kurze Antwort auf deine ganz langen Fragen, zumindest was die Pauschale angeht.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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