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Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

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    Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

    Hallo,

    ich vermiete ab 01.02.2016 eine "möblierte Wohnung".
    Das einiges Mobiliar schon in die Jahre gekommen ist, habe ich diese jetzt (12/2015) ersetzt.
    Kann ich diese Ausgaben als Erhaltungsaufwendungen 2016 absetzen?

    Die möblierte Wohnung war 2006 - 2013 vermietet.
    2014 - 01/16 Eigenbedarf.

    MfG
    forum

    #2
    AW: Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

    Am besten den Steuerberater fragen!

    Eventuell geht das wegen der zwischenzeitlichen Eigennutzung nur über die AfA. Bei Erhaltungsaufwand, sofern es einer ist, müsstest du mindestens 20% bereits 2015 geltend machen
    Zuletzt geändert von Charlie24; 30.12.2015, 17:31.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

      Hallo forum,
      auf alle Fälle bist du im Arbeitgeberforum völlig falsch-

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V, Erhaltungsaufwendungen absetzbar?

        Du kannst für den Zeitraum der Selbstnutzung keine AfA geltend machen.
        Mfg

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