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Student, Steuerklärung rückwirkend 4 oder 7 Jahre möglich

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    Student, Steuerklärung rückwirkend 4 oder 7 Jahre möglich

    Ich bin seit 2010 Student und habe davor schon eine Ausbildung gemacht. Kann ich nach aktuellem Stand 4 Jahre rückwirkend die Steuererklärung (bzgl. der Werbungskosten für Studium) oder nur 4 Jahre? Wird sich das in naher zukunft ändern?
    Über schnelle antworten würd ich mich freuen damit ich weiß ob ich heute noch zum Finazamt fahren muss und die Steuererklärung einwerfen muss!

    Grüße Jogi

    #2
    AW: Student, Steuerklärung rückwirkend 4 oder 7 Jahre möglich

    Zitat von jogi8 Beitrag anzeigen
    Ich bin seit 2010 Student und habe davor schon eine Ausbildung gemacht. Kann ich nach aktuellem Stand 4 Jahre rückwirkend die Steuererklärung (bzgl. der Werbungskosten für Studium) oder nur 4 Jahre? Wird sich das in naher zukunft ändern?
    Über schnelle antworten würd ich mich freuen damit ich weiß ob ich heute noch zum Finazamt fahren muss und die Steuererklärung einwerfen muss!

    Grüße Jogi
    7 (sieben) Jahre zurück - auf jeden Fall, um Verluste feststellen zu lassen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Ronald

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      #3
      AW: Student, Steuerklärung rückwirkend 4 oder 7 Jahre möglich

      Die Frist für Antragsveranlagung ist 4 Jahre .
      Der BFH erlaubt in seiner neuen Rechtsprechung die Feststellung von Verlusten innerhalb der Festsetzungsfrist von 7 Jahren.

      Konkreter werde ich nicht werden, da das Thema rein gar nichts mit Elster zu tun hat.

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        #4
        AW: Student, Steuerklärung rückwirkend 4 oder 7 Jahre möglich

        Über schnelle antworten würd ich mich freuen damit ich weiß ob ich heute noch zum Finazamt fahren muss und die Steuererklärung einwerfen muss!
        Sportlich!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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