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Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

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    Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

    Hallo,

    ich hoffe meine Frage passt in diesen Teil vom Forum.

    Ich habe vor kurzem meine Steuererklärung für 2014 gemacht. In Nachhinein ist mir erst klar geworden das ich in 2014 Steuern nach zahlen musste, wegen einer Beitragsrückerstattung der Krankenkasse (160 Euro TK Dividende). Gerade erhielt ich meinen Bescheid und muss insgesamt ~60 euro zurück zahlen. Zum Teil erwartet, wegen "ab Beitragsrückerstattung -160", und für mich unerwartet, wegen "ab Kürzungsbetrag nach Par. 10 Abs. 1 Nr 3. Buchstabe a S. 4 EstG - 142". Nach Recherche im Internet ist mir jetzt klar woher der zweite Betrag kommt. In der Erläuterung steht weiter:

    Sie waren für 2014 von Amts wegen zu Einkommensteuer zu veranlagen. Geben Sie bitte ab dem Veranlagungszeitraum 2015 eine Einkommensteuererklärung ab.
    Wenn ich es jetzt richtig verstehe, war ich 2014 verpflichtet meine Steuererklärung zu machen wegen der Beitragsrückerstattung. Ich frage mich jetzt doch wieso ich auch für 2015 eine Einkommensteuererklärung machen muss. Ist man grundsätzlich verpflichtet eine zu machen wegen dem Kürzungsbetrag von 4%? Ich habe mir nämlich sagen lassen dass man als Arbeitnehmer ohne weiteren Verdienste die 410 Euro nicht überschreiten, eigentlich nicht verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung zu machen. Wenn dies der Fall ist würde es für mich ja günstiger sein keine Steuererklärung zu machen, da ich sonst immer nach zahlen müsste. Kann ich daher Einspruch einlegen bezüglich der Steuererklärung von 2015?

    Schon mal vielen Dank für mögliche Antworten!

    #2
    AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

    Wenn dich das Finanzamt bittet, für 2015 eine Einkommensteuererklärung einzureichen, bist du allein aufgrund der Bitte (Aufforderung!) des Finanzamts zur Abgabe dieser Erklärung verpflichtet, auch wenn für 2015 die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vielleicht gar nicht vorliegen. So einfach ist das!

    Ist man grundsätzlich verpflichtet eine zu machen wegen dem Kürzungsbetrag von 4%?
    Nein! Wenn aber die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale über den tatsächlichen Beiträgen zur Basis-KV und gesetzl. PV liegt, besteht Erklärungspflicht. Mit den 410,00 € an sonstigen Einkünften hat das nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

      Danke für die schnelle Antwort Charlie24.

      Verstehe ich dich denn richtig, dass wenn ich als Arbeitnehmer keine Aufforderung vom Finanzamt bekommen habe und ich keine Rückerstattung meiner Basis-KV bekomme habe, dass ich keine Steuererklärung machen müsste? Auch obwohl ich wegen dem Kürzungsbetrag von 4% eigentlich nach zahlen müsste?

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        #4
        AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

        Warum fragst du nicht beim Finanzamt nach?

        Mit Elster hat die Frage jedenfalls nichts zu tun.
        Mfg

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          #5
          AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

          Es gibt viele Gründe, zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet zu sein.

          https://de.wikipedia.org/wiki/Einkom...chtveranlagung

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            #6
            AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

            Zitat von Pandoro Beitrag anzeigen
            Danke für die schnelle Antwort Charlie24.

            Verstehe ich dich denn richtig, dass wenn ich als Arbeitnehmer keine Aufforderung vom Finanzamt bekommen habe und ich keine Rückerstattung meiner Basis-KV bekomme habe, dass ich keine Steuererklärung machen müsste?
            Es kann sich auch aus anderen Gründen eine Pflichtveranlagung ergeben.

            //Edit : Da war wer schneller
            Mfg

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              #7
              AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

              @ Elster-Tester: Werde ich am Montag machen, das ging mir jetzt nur nicht fürs Wochenende aus dem Kopf.

              @ L. E. Fant und Elster-Tester: Ja, das war nicht ganz klar von meiner Seite. Ich habe die Liste schon an verschiedenen stellen gesehen und nichts davon trifft auf mich zu. Warum ich jetzt das eine Beispiel mit den 410 euro genommen habe, weiß ich jetzt nicht genau :x

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                #8
                AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

                Auch obwohl ich wegen dem Kürzungsbetrag von 4% eigentlich nach zahlen müsste?
                Hat damit nichts zu tun.
                Mfg

                Kommentar


                  #9
                  AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

                  @Elster-Tester: ja, hab mich dazwischengemogelt

                  Zitat von Pandoro Beitrag anzeigen
                  Ich habe die Liste schon an verschiedenen stellen gesehen und nichts davon trifft auf mich zu
                  Doch, der letzte Satz des Wiki-Absatzes trifft auf Dich zu:

                  Schlussendlich muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO)

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                    #10
                    AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

                    @ L. E. Fant: Ja klar, das trifft jetzt für nächstes Jahr zu und dann werde ich wohl die ~30 Euro abdrücken müssen. Aber dann bin ich mal gespannt ob es wieder eine Aufforderung gibt für 2016, oder nicht.

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                      #11
                      AW: Zwangsveranlagung als Arbeitnehmer

                      Wenn die bei der Lohnsteuerberechnung berücksichtigte Vorsorgepauschale höher ist als der tatsächlich mögliche Abzug für Vorsorgeaufwendungen
                      ist man als Arbeitnehmer verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

                      Das war der Fall, von dem ich aufgrund deiner Schilderung über die Rückerstattung von KV-Beiträgen ausgegangen bin.

                      Im Moment steigen die KV-Beiträge auf breiter Front, damit wird dieser Grund für eine Pflichtveranlagung an Bedeutung verlieren.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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