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Handwerkerkosten steuerlich geltend machen

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    Handwerkerkosten steuerlich geltend machen

    Hallo, ich bin neu hier und hoffe im richtigem Forum zu posten.
    Meine Frage ist die folgende: Ich habe das Dach meines Hauses von einer Dachdeckerfirma machen lassen.
    Die Lohn- und Fahrtkosten belaufen sich auf ca. 12000€.
    Die ersten beiden Zahlungen sind im Jahr 2015 erfolgt, die Abschlusszahlung erfolgt Anfang Januar 2016.
    Kann ich die Kosten auf zwei Jahre ansetzen (prozentual zu den gezahlten Beträgen, 70% im Jahr 2015 und 30 % im Jahr 2016), obwohl die Rechnung im Dezember 2015 erstellt worden ist? Zählt das Datum der Rechnung oder wann das Geld gezahlt worden ist?

    #2
    AW: Handwerkerkosten steuerlich geltend machen

    Hallo,

    es zählt der Zahltag

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Handwerkerkosten steuerlich geltend machen

      Es zählt, ganz genau genommen, der Überweisungstag!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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