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Vereinfachte Steuererklärung - Verpflegungsmehraufwand

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    Vereinfachte Steuererklärung - Verpflegungsmehraufwand

    Sehr geehrte Forum Mitglieder,
    für mich ist dies meine erste eigenständige Einkommenststeuererklägung und ich bin mir mit einem Punkt noch unsicher.
    Da ich noch ledig bin (23 Jahre jung), kein Grundstück oder Eigentum besitze o.ä.
    Ist für mich die einfache Einkommenssteuererklärung wohl ausreichend.
    Kann ich unter Werbungsposten, punkt 34: Aufwendungen für Arbeitsmittel: Bewerbungskosten,Fortbildungskosten,Kontoführungsg ebühren,Reisekosten für Auswärtstätigkeiten"
    diese geltend machen?

    Kurz zu meiner Situation:
    Meine Tätigkeitsstätte ist 43 KM von meinem Wohnort entfernt. Nach intensiver Recherche fand ich heraus, dass ich 3 Monate Verfplegungsmehraufwand hiervon absetzen kann,da dies 9 Std täglich sind. (Befristeter Arbeitsvertrag)


    Vielen Dank :-)


    Lieben Gruß

    André

    #2
    AW: Vereinfachte Steuererklärung - Verpflegungsmehraufwand

    Mit ElsterLohn hat deine Anfrage nichts tun.

    Ich empfehle dir, deine Erklärung von Anfang mit ElsterFormular oder im ElsterOnline-Portal zu machen und nicht diese vereinfachte Erklärung, die es meines Wissens ohnehin nur auf Papier gibt.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.01.2016, 12:24. Grund: Tippfehler korrigiert
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Vereinfachte Steuererklärung - Verpflegungsmehraufwand

      Also so gehts nun wirklich nicht. Gewisse Grundkenntnise im Steuerrecht sollten schon vorhanden sein. Das, was Sie da aufzählen, muss natürlich durch Belege nachgewiesen werden. Außerdem sollten Sie sich um folgende Begriffe kümmern: Fahrt zur 1. Tätigkeitsstätte, Auswärtstätigkeit, Verpflegungsmehraufwand.
      Zuletzt geändert von Laie123; 04.01.2016, 13:04.

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        #4
        AW: Vereinfachte Steuererklärung - Verpflegungsmehraufwand

        Hallo andre 1891,

        warum Anfänger immer im Forum für Arbeitgeber mit Problemen bei der Elektronischen Steuererklärung landen weiß ich nicht -> vor längerer Zeit wurde dieses Forum extra mal vom ersten Platz verschoben, um dieses Problem einzudämmen, weil Anfänger meist das erste Forum auswählen......aber ich verschiebe dich mal wenigstens in Allgemein und Projekt, um andere User nicht noch mehr zu verwirren.

        Eine vereinfachte Steuererklärung ist meines Wissens auch nicht im Elsterformular geplant.

        Tschüß

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          #5
          AW: Vereinfachte Steuererklärung - Verpflegungsmehraufwand

          Zitat von andre1891 Beitrag anzeigen
          Meine Tätigkeitsstätte ist 43 KM von meinem Wohnort entfernt. Nach intensiver Recherche fand ich heraus, dass ich 3 Monate Verfplegungsmehraufwand hiervon absetzen kann,da dies 9 Std täglich sind. (Befristeter Arbeitsvertrag)
          So intensiv kann die Recherche ja nicht gewesen sein.
          Denn Verpflegungsmehraufwand gibt's nur bei einer Auswärtstätigkeit und deine Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte fallen nicht darunter.
          Mfg

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            #6
            AW: Vereinfachte Steuererklärung - Verpflegungsmehraufwand

            Ein befristeter Arbeitsvertrag allein führt nie zur Annahme einer Auswärtstätigkeit, aber das ist Steuerrecht und Beratung gibt es hier dazu nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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