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Verlustvortrag noch nachträglich berücksichtigen?

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    Verlustvortrag noch nachträglich berücksichtigen?

    Ich habe mal ein Anliegen:

    Ich bin Psychologin und befinde mich in Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin. Ich habe zu Beginn der Weiterbildung (2011)weniger als 600 Euro monatlich verdient im Praktikum, habe aber für das Jahr 2011 ca. 4200 Euro an Ausbildungskosten gehabt. Ich habe für 2011 keine Steuererklärung gemacht, da ich dachte das lohnt sich nicht, da ich ja so wenig Einkommen habe. Im Jahr 2012 habe ich dann besser verdient und auch eine Steuererklärung gemacht, habe aber die Kosten von 2011 nicht mit angegeben sondern, sondern nur die Ausbildungskosten von 2012 in Höhe von 3900 Euro. Jetzt bin ich gerade dabei die Steuererklärungen für 2013 und 2014 zu machen und frage mich, ob es noch eine Chance gibt die Ausbildungskosten von 2011 zu berücksichtigen? Vermutlich habe ich es versäumt, die Steuererklärung für 2011 zu machen und dann anzugeben, dass die Werbungskosten als Verlustvortrag für die nächsten Jahre berücksichtigt werden soll. Kann mir jemand Auskunft geben?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Verlustvortrag noch nachträglich berücksichtigen?

    Zitat von Meinnameisthase Beitrag anzeigen
    Ich habe mal ein Anliegen:

    Ich bin Psychologin und befinde mich in Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin. Ich habe zu Beginn der Weiterbildung (2011)weniger als 600 Euro monatlich verdient im Praktikum, habe aber für das Jahr 2011 ca. 4200 Euro an Ausbildungskosten gehabt. Ich habe für 2011 keine Steuererklärung gemacht, da ich dachte das lohnt sich nicht, da ich ja so wenig Einkommen habe. Im Jahr 2012 habe ich dann besser verdient und auch eine Steuererklärung gemacht, habe aber die Kosten von 2011 nicht mit angegeben sondern, sondern nur die Ausbildungskosten von 2012 in Höhe von 3900 Euro. Jetzt bin ich gerade dabei die Steuererklärungen für 2013 und 2014 zu machen und frage mich, ob es noch eine Chance gibt die Ausbildungskosten von 2011 zu berücksichtigen? Vermutlich habe ich es versäumt, die Steuererklärung für 2011 zu machen und dann anzugeben, dass die Werbungskosten als Verlustvortrag für die nächsten Jahre berücksichtigt werden soll. Kann mir jemand Auskunft geben?

    Vielen Dank
    Grundsätzlich ist bei Antragsveranlagung 2011 verjährt, was nicht hindert, einen Antrag auf Verlustfeststellung zu stellen.
    Ob was bei 2012ff überhaupt rumkommt - wer weiss?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag noch nachträglich berücksichtigen?

      Hallo,

      nur mal überschlägig

      2011: 12x 500 = 6000 ( hab ich einfach mal so angenommen, weil die Rede von weniger als 600 ist .Nehm ich 100 an,schaut es natürlich anders aus)
      WK = 4200 schaut nicht danach aus

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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