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Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

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    Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

    Hallo an alle, die sich besser auskennen an ich )

    Sitze schon ein paar Tage über unserer Steuererklärung 2014, die ich erstmals als Zusammenveranlagungs-Erklärung abgeben wollte (Heirat in 2014).
    Ich verstehe aber leider nicht, warum die Elster-Berechnung bei Zusammenveranlagung eine deutlich geringere Erstattung ausspuckt als bei (der von mir probeweise eingegebenen) Einzelveranlagung.
    Wir sind ziemliche "Normalos" (beide angestellt berufstätig, keine Lohnersatzleistungen, ein Kind).
    Aufgefallen ist mir beim Vergleich der beiden varianten allerdings, dass bei Zusammenveranlagung die Altersvorsorgebeiträge (Anlagen AV) bei der Berechnung nicht erwähnt werden. Eingabefehler kann ich ausschließen.
    Einschlägige Internetrechner sagen, dass in unserem Fall die Zusammenveranlagung günstiger ist. Davon war ich auch ausgegangen, Stichwort Ehegattensplitting etc., zumindest sollte doch die Zusammenveranlagung nicht ungünstiger ausfallen als die Einzelveranlagung?!

    Ich möchte es einfach nur verstehen (auch für die künftigen Erklärungen!), weil mir das Ganze doch ziemlich unlogisch erscheint.
    Danke an alle "Besserwisser",
    heiwo

    #2
    AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

    Hallo,

    mit diesen dürftigen Angaben kann man kaum etwas anfangen.
    Ich vermute du hast unvollständige Angaben gemacht. zum Beispiel Anlage Vorsorgeaufwand vergessen.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

      Ja, so kann man wohl kaum helfen ohne genaue Zahlen.
      Mfg

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        #4
        AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

        Wenn bei der Zusammenveranlagung die Vorausberechnung bezüglich der Altersvorsorgebeiträge nichts anzeigt, kann es so sein, dass die Günstigerprüfung keinen zusätzlichen Sonderausgabenabzug errechnet hat.

        Es ist ein weit verbreitetes Vorurteil, zu glauben, die Anwendung der Splittingtabelle würde automatisch zu geringeren Steuern führen.

        Wenn beide Ehegatten gleich hohe Einkünfte haben, zahlen sie nach der Heirat genauso viel Steuern wie vorher!

        Der sog. Splittingvorteil kommt erst bei unterschiedlich hohen Einkünften zu tragen, am höchsten ist er, wenn ein Ehegatte gar keine Einkünfte hat.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

          Die Anlage Vorsorgeaufwand habe ich nicht vergessen.

          Besonders groß sind unsere Einkommensunterschiede nicht (21.000EUR/28.000EUR). Was ich aber eben nicht verstehe: Selbst wenn der Splitting-Vorteil in diesem falle nicht wirklich greift, solte doch aber zumindest kein Nachteil für Verheiratete entstehen, wenn diese zusammen veranlagen...
          Wie gesagt, Rechner im Netz sagen: Geringer Vorteil bei Zusammenveranlagung.
          Ich habe immer noch die Vorstellung, dass nach Heirat zumindest das Gleiche "rausspringt" wie vorher per Einzelveranlagung... Wirklich Steuern sparen lässt sich mit Heirat tatsächlich nicht automatisch.
          Danke!

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            #6
            AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

            Die Rechner im Netz berücksichtigen das AV-Thema erfahrungsgemäß nicht, von den Basiswerten ergäbe sich bei 28 TE zu 21 TE natürlich ein Splittingvorteil.

            Nachstellen lässt sich der konkrete Fall nur, wenn man die konkreten AV-Beiträge 2014 und die dafür gewährten Zulagen kennt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24,

              bei 21TE: AV-Beitrag 678€, Zulage 154€
              bei 28TE: AV-Beitrag 840e, Zulage 114€ (Das verstehe ich schon wieder nicht, wo elster bei der testweisen Einzelveranlagung die 114€ hernimmt, eigentlich müssten es m.E. die üblichen 454€ sein).

              Können also die AV-Beiträge bei der Frage getrennt oder zusammen tatsächlich das Zünglein an der Waage sein? Gibt es da eine Richtschnur?
              Was heißt Günstigerprüfung: Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug oder Zulage? Dachte immer, dass die Zulagen immer gewährt werden.
              Also weiter Fragen und Fragen...
              Danke, heiwo

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                #8
                AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

                Zitat von heiwo Beitrag anzeigen
                Was heißt Günstigerprüfung: Steuervorteil durch Sonderausgabenabzug oder Zulage? Dachte immer, dass die Zulagen immer gewährt werden.
                Also weiter Fragen und Fragen...
                Danke, heiwo
                Wenn der Sonderausgaben-Abzug günstiger ist, dann wird deine Steuerschuld um den Zulagenanspruch erhöht.
                Solltest du aber anhand der Steuerberechnung erkennen.

                - - - Aktualisiert - - -

                Zitat von heiwo Beitrag anzeigen
                Hallo Charlie24,

                bei 21TE: AV-Beitrag 678€, Zulage 154€
                bei 28TE: AV-Beitrag 840e, Zulage 114€ (Das verstehe ich schon wieder nicht, wo elster bei der testweisen Einzelveranlagung die 114€ hernimmt, eigentlich müssten es m.E. die üblichen 454€ sein).
                Ohne genaue Zahlen können wir das trotzdem nicht nachstellen.
                Mfg

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                  #9
                  AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

                  Heißt also:
                  Tauchen die AV-Beiträge in der Berechnung samt Zulage auf, werden sie als Sonderausgabe berücksichtigt. (bei uns bei der Einzelveranlagungsvariante der Fall)
                  Erscheinen sie dort nicht (so wie bei Zusammenveranlagungsvariante), finden sie genau wie/wo ihren Niederschlag?

                  Danke,
                  heiwo

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                    #10
                    AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

                    Zitat von heiwo Beitrag anzeigen
                    Heißt also:
                    Tauchen die AV-Beiträge in der Berechnung samt Zulage auf, werden sie als Sonderausgabe berücksichtigt. (bei uns bei der Einzelveranlagungsvariante der Fall)
                    Erscheinen sie dort nicht (so wie bei Zusammenveranlagungsvariante), finden sie genau wie/wo ihren Niederschlag?

                    Danke,
                    heiwo
                    Dann bekommst du die Zulage auf dein Konto bei deiner Versicherung gutgeschrieben.
                    Mfg

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                      #11
                      AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

                      Die Zulage durch diese Bundesstelle wird doch immer gewährt oder habe ich das falsch in Erinnerung?

                      Man bekommt nur die über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung bei der Einkommensteuer erstattet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Getrennt- oder Zusammenveranlagung? / Berücksichtigung AV bei Zusammenveranlagung

                        Ich glaub ich hab´s jetzt, dank Eurer Hilfe zur Riesterförderung/Sonderausgabenabzug:
                        Die Differenz zwischen Zusammen- oder Getrenntveranlagung entspricht tatsächlich ungefähr dem Unterschied: Berücksichtigung als Sonderausgabenabzug und damit höhere steuerliche Entlastung versus Höhe der staatlichen Zulagen.
                        Heißt also, dass es nicht wirklich einen signifikanten Unterschied gibt, ob man zusammen oder getrennt veranlagt, wenn die Einkommensunterschiede nicht so groß sind. Aber v.a. gibts keinen rechnerischen Nachteil der Zusammenveranlagung, was mir die ganze Zeit so unlogisch erschien.
                        Danke!!

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