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Fahrtkosten Ausbildung rückwirkend geltend machen

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    Fahrtkosten Ausbildung rückwirkend geltend machen

    Hallo zusammen,

    Ich lese hier schon länger mit und habe mich jetzt aber mal angemeldet weil ich keine passende ANtwort gefunden habe. Ich sitze gerade an der Steuererklärung für mich und meine Freundin.

    Ich habe viel gegoogled und auch hier gesucht, würde aber gerne Sicherheit haben und Frage deswegen hier nochmal nach. Vielleicht kann ja jemand helfen:

    Meine Freundin hat von 2010-2013 eine Ausbildung zur Physiotherapeutin gemacht, welche kostenpflichtig war. Nebenher hat Sie bei einer bekannten Restaurant Kette gearbeitet um sich etwas dazu zu verdienen.

    Die Kosten für die Ausbildung betrugen insgesamt ca. 13000,- EUR und wurden über die KFW Bank bezahlt. Die Rückzahlung dieser Gebühren hat bisher noch nicht begonnen.

    1. Diese Kosten sind also im Zusammenhang mit der Steuererklärung noch nicht angefallen, sondern kommen erst noch, wenn Sie anfängt diese zurück zu zahlen, korrekt?

    Zusätzlich zu diesen Kosten sind natürlich auch Arbeitsmittel- sowie Fahrtkosten angefallen. In den Jahren 2010-2013 hat Sie keine Steuererklärung abgegeben, da keine Steuern gezahlt wurden.

    Ich habe jetzt mehrfach von einem Urteil gelesen, dass "Studenten" die Fahrt-, Uni und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der ersten Ausbildung durch eine „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ nachträglich ansammeln können.
    1. Wieso wird da immer nur von Studenten gesprochen? Gilt das nicht für Auszubildenden?
    2. Wenn es auch für Auszubildende gilt, gilt es doch auch für den oben beschriebenen Fall, korrekt?

    Meine Freundin könnte also dann alle Kosten Ihrer Ausbildung gegen Ihren 450,- EUR Job rechnen und so ggf. Verluste ansammeln und dann in der jetzt kommenden 2015 Einkommenssteuererklärung geltend machen!?

    Vielen Dank für eure Mühen und eventuelle Antworten.

    #2
    AW: Fahrtkosten Ausbildung rückwirkend geltend machen

    Hallo,

    450 €-Job auf Minijob Basis hat in der Steuererklärung nichts zu tun.
    Bei Erstausbildung gibt es KEINEN Verlustvortrag

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Fahrtkosten Ausbildung rückwirkend geltend machen

      Zitat von Isamon Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,

      ........
      Meine Freundin könnte also dann alle Kosten Ihrer Ausbildung gegen Ihren 450,- EUR Job rechnen und so ggf. Verluste ansammeln und dann in der jetzt kommenden 2015 Einkommenssteuererklärung geltend machen!?

      Vielen Dank für eure Mühen und eventuelle Antworten.
      Hallo Isamon,

      also wenn es sich um einen pauschalbesteuerten Minijob handelt, der hat in der Steuererklärung nichts verloren.
      Dann hat deine Freundin Null-Einkünfte.

      Tschüß

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        #4
        AW: Fahrtkosten Ausbildung rückwirkend geltend machen

        Zitat von Isamon Beitrag anzeigen
        Die Kosten für die Ausbildung betrugen insgesamt ca. 13000,- EUR und wurden über die KFW Bank bezahlt. Die Rückzahlung dieser Gebühren hat bisher noch nicht begonnen.

        1. Diese Kosten sind also im Zusammenhang mit der Steuererklärung noch nicht angefallen, sondern kommen erst noch, wenn Sie anfängt diese zurück zu zahlen, korrekt?
        Wenn Jemand Kosten hat und diese kreditfinanziert begleicht, dann interessiert sich das Finanzamt nicht für die Darlehensrückzahlung, sondern für die Ausbildungskosten und wann diese bezahlt wurden. Also lautet die Antwort auf Deine Frage: Nein, nicht korrekt.

        Im übrigen schließe ich mich meinen beiden Vorrednern an, d.h. solange das Bundesverfassungsgericht nicht anders entscheidet, sind die Kosten nicht vortragsfähig.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Fahrtkosten Ausbildung rückwirkend geltend machen

          Wenn es um Kosten der Ausbildung in den Jahren 2010 bis 2013 geht, müssen diese in der Steuerklärung des jeweiligen Jahres geltend gemacht werden.

          Wenn keine Steuern bezahlt wurden, bringt das aber nur etwas (nämlich einen Verlustvortrag), wenn es sich um Werbungskosten handelt. Bei einer Zweitausbildung wäre das so. Der Antrag auf Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags könnte für die genannten Jahre noch gestellt werden, die Steuererklärungsfristen für die Einkommensteuer (Antragsveranlagung) sind für 2010 und 2011 bereits abgelaufen.

          Bei einer Erstausbildung ist die Gesetzeslage anders, hier können Ausbildungskosten nur als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Darüber wird vor Gericht derzeit gestritten.

          Wenn 2015 für den KfW-Kredit Zinsen angefallen sind, können diese 2015 geltend gemacht werden.

          Das alles hat mit dem Projekt Elster aber nichts zu tun!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Fahrtkosten Ausbildung rückwirkend geltend machen

            Hallo,

            vielen Dank für die Antworten.

            Dann habe ich die gefundenen Links wohl etwas zu euphorisch gelesen.

            Bedeutet also, aktuell kann man Ausbildungskosten für die Erstausbildung nur als Sonderausgaben geltend machen und diese taugen nicht um Verluste anzusammeln. Ggf. wird aber der BGH diese Praxis kippen und man kann Kosten einer Erstausbildung auch als Werbungskosten und somit nachträglich als Verlust ansammeln!?

            Ps. Bin ich im falschen Forum gelandet? Ist allgemein nicht korrekt?

            Vielen Dank

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              #7
              AW: Fahrtkosten Ausbildung rückwirkend geltend machen

              Hallo Isamon,

              Charlie24 wollte sagen -> dass hier Probleme mit und um die elektronische Steuererklärung behandelt werden in den verschiedensten Unterforen, aber Auskünfte die zur steuerlichen Beurteilung führen, dürfen hier nicht gegeben werden, dafür gibt es ja Berufsgruppen Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater.

              Tschüß

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                #8
                AW: Fahrtkosten Ausbildung rückwirkend geltend machen

                Hallo,

                oh, alles klar. Dann habe ich den Sinn des Forum wohl etwas missverstanden. :-)

                Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten!

                Einen schönen Tag noch miteinander!

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