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Nachzahlung, warum ??

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    Nachzahlung, warum ??

    Hallöchen,

    ich habe letztes Jahr erstmals meine Steuererklärungen gemacht (für 2013 und 2014). Nun soll ich für 2013 24,08 € und für 2014 sogar 75,21 € nachzahlen. Hätte eher gedacht, dass ich etwas zurück bekomme. Ich war zu dieser Zeit Studentin (bezahltes Studium, Beamtin) mit Nebenwohnsitz am Studienort und bin am Wochenende immer nach Hause gefahren, sonntags dann wieder zum Studienort hin. Darüber hinaus habe ich noch einiges an Büchern und Gesetzesnachträgen abgesetzt, dazu das Übliche wie Krankenversicherung etc.
    Ich gebe mal meine Werte an, damit mir jemand helfen kann:

    2013:

    (Steuerkl. 1)
    Bruttoarbeitslohn: 12.670,22
    Lohnsteuer: 315,00
    Soli: 0,00
    Kirchensteuer des Arbeitnehmers: 28,25
    Beiträge zu Berufsverbänden: 43,00
    übrige Werbungskosten: 175,00
    Vorsorgeaufwendungen: 563,00

    Dann steht auf dem Bescheid unter "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit":
    Werbungskosten (dann sind da die Tage und Kilometer aufgelistet zwischen Heimat und Studienort)
    Einkünfte: 11.007,00 Euro


    - keine gesetzl. Rentenvers.pflicht aus aktivem Dienstverhältnis
    - Anwartschaft auf Altersversorgung besteht
    - Anwartschaft ganz oder teilweise ohne eigene Beitragsleistungen erworben

    Das scheint dann ja irgendein "Rest" zu sein.
    Ich hab dann mal beim Finanzamt angrufen und die meinten dann " Vielleicht hat ihr Arbeitgeber ja was falsches übermittelt". Super.
    Mit 2014 komme ich evtl. später, wäre erstmal dankbar, wenn mir jemand erklärt was 2013 falsch gelaufen ist?

    #2
    AW: Nachzahlung, warum ??

    Als Beamtenanwärter ist das normal.

    Siehe z.b:
    http://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/...lungen-drohen-
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Nachzahlung, warum ??

      Immerhin beträgt diese Vorsorgepauschale 12% des Bruttolohns, also in deinem Fall über 1.500,00 €. Dem stehen aber 2013 nur Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 563,00 € gegenüber.

      Die Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer müsste im Übrigen unter Nummer 28 deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen.

      Wenn du bei den Werbungskosten nicht über die 1.000,00 € gekommen wärst, wäre die Nachzahlung noch deutlich höher ausgefallen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Nachzahlung, warum ??

        Vielen Dank für eure schnelle Hilfe!

        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Immerhin beträgt diese Vorsorgepauschale 12% des Bruttolohns, also in deinem Fall über 1.500,00 €. Dem stehen aber 2013 nur Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 563,00 € gegenüber.

        Die Vorsorgepauschale bei der Lohnsteuer müsste im Übrigen unter Nummer 28 deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen.

        Wenn du bei den Werbungskosten nicht über die 1.000,00 € gekommen wärst, wäre die Nachzahlung noch deutlich höher ausgefallen.
        Heißt das also, dass die Summe von dem, was ich absetzen will, immer größer als der Versorgungspauschalen-Betrag unter Ziffer 28 sein muss, damit ich etwas zurückbekomme und nichts nachzahlen muss? Und diese Summe wird sich dann aus Werbungskosten + Vorsorgeaufwendungen, egal zu jeweils welchen Anteilen, ergeben?

        Kommentar


          #5
          AW: Nachzahlung, warum ??

          Heißt das also, dass die Summe von dem, was ich absetzen will, immer größer als der Versorgungspauschalen-Betrag unter Ziffer 28 sein muss, damit ich etwas zurückbekomme und nichts nachzahlen muss? Und diese Summe wird sich dann aus Werbungskosten + Vorsorgeaufwendungen, egal zu jeweils welchen Anteilen, ergeben?
          Jein, denn von deinen konkreten Werbungskosten musst du zunächst 1.000,00 € abziehen, die sind nämlich beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt.

          Wenn du z. B. eine private Haftpflichtversicherung erklären könntest, noch besser wäre eine KFZ-Haftpflichtversicherung (weil teuerer), dann könntest du deine tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen in Richtung deiner Höchstgrenze von 1.900,00 € erhöhen.

          Allzuviel kannst du nicht tun, denn du bist nämlich erklärungspflichtig, weil dein Arbeitslohn 11.000,00 € überschreitet und deine tatsächlichen Vorsorgaufwendungen unterhalb der berücksichtigten Vorsorgepauschale liegen (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG).

          http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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