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Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

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    Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

    Mein Mann und ich sind beide Promotionsstudenten. Da er noch am Schreiben ist, fährt er weiter zur Uni obwohl er aktuell ALG I bekommt. Wo muss ich seine Fahrtkosten / Semesterbeiträge usw angeben?
    Das kann ich ja nicht in der Anlage N, da mir dann Elster erzählt, dass Werbungskosten für einen Zeitraum geltend gemacht werden, in dem kein Einkommen erzielt wurde. Als Sonderausgabe kommt das auch nicht in Betracht, da das keine Berufsausbildung ist, sondern ein Folgestudium.
    Meine Frage ist, ob ich diese Kosten irgendwo unterbringen kann und wenn ja, dann wo.
    Viele Grüße

    Cornet

    #2
    AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

    Welches Programm verwendest du?

    Elster ist jedenfalls nicht der Name vom Programm.

    Zweitstudium =Anlage N.
    Mfg

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      #3
      AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

      Ich nutze ElsterFormular. In Anlage N können aber nur Daten eingegeben, wenn mein Mann Arbeitslohn bezogen hat. Das hat er in dem Zeitraum nicht. Er bekommt ALG I.
      Viele Grüße

      Cornet

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        #4
        AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

        Zitat von Cornet Beitrag anzeigen
        In Anlage N können aber nur Daten eingegeben, wenn mein Mann Arbeitslohn bezogen hat.
        Nein, das geht auch wenn kein Arbeitslohn vorhanden ist.

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          #5
          AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

          Schreib einfach 0,00 in die ersten Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung rein!

          ALG 1 gehört jetzt in Zeile 91 des Hauptvordrucks.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

            Mit ElsterFormular geht's auch ohne Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung.

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              #7
              AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

              Danke. Das scheint zu helfen. Es gibt jetzt sogar Werte in der automatischen Berechnung.

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                #8
                AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

                Zitat von Cornet Beitrag anzeigen
                ... da mir dann Elster erzählt, dass Werbungskosten für einen Zeitraum geltend gemacht werden, in dem kein Einkommen erzielt wurde
                Bei mir kommt das komischerweise nicht. Aber er fehlen ja hier auch Angaben zur Version und zum Veranlagungsjahr.

                Egal, wenn in dem Zeitraum kein Einkommen erzielt wurde, dann ist ja diese Meldung von 'Elster' auch richtig. Man sollte sich an sowas doch nicht stören.

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                  #9
                  AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

                  Ist nur doof, wenn aus dem Grund die Berechnung nicht durchläuft. Mit 0,00€ Einkommen geht das jetzt aber. Sonst hätte mich das nicht gestört.

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                    #10
                    AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

                    Doch, Berechnung ist kein Problem. Für 2015 (willst ja nicht verraten) schon gar nicht!

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                      #11
                      AW: Promotionsstudent Fahrtkosten nach Ablauf der Stelle

                      Ist nur doof, wenn aus dem Grund die Berechnung nicht durchläuft. Mit 0,00€ Einkommen geht das jetzt aber. Sonst hätte mich das nicht gestört.
                      Ganz unabhängig vom Veranlagungsjahr, wichtig ist doch nur, dass es jetzt funktioniert!

                      Mein Hinweis auf Zeile 91 des Hauptvordrucks bezog sich natürlich auf das Veranlagungsjahr 2015, für die Jahre davor kann ALG 1 auch in der Anlage N erklärt werden.

                      Nur doppelt eintragen wäre fatal!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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