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MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

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    MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

    Hallo an alle,

    Ich habe bisher viel mit dem Elster Forum gearbeitet, jetzt komme ich jedoch nicht richtig voran.
    Letztes Jahr habe ich vom Januar bis Mitte Februar als Selbständige (Kleingewerbe) gearbeitet.
    Ab dem Februar bis Mitte August war ich angestellt.
    Ab Mitte August bis Ende Oktober war ich Arbeitslos und bekam ALG II + Zuschuss für werdende Mütter.
    Ab dem November bis Ende Dezember war ich wieder angestellt.
    Meine Netto - Einnahmen aus der Angestellten Tätigkeit belaufen sich auf ca. 12.000 Euro.
    Während ich angestellt war, habe ich nebenher auf Kleingewerbe gearbeitet, wobei der Gesamtumsatz letztes Jahr nicht mehr als 6900 € (das meiste davon sind Provisionsauszuahlungen aus der Angestellten Tätigkeit) überschreitet.

    Für das Angestellten Verhältnis fülle ich aus:
    - den Mantelbogen
    - Anlage N

    Die Arbeitslosigkeit brauche ich nicht in die Steuer aufzunehmen.

    Für meine Selbstständigentätigkeit fülle ich aus:
    - EÜR
    - Anlage S
    - Anlage Vorsorgeaufwand.

    Stimmt das so wie ich das hier geplant habe?

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus

    #2
    AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

    Ich gehe davon aus, dass du bei einem Kleingewerbe eher die Anlage G benötigst und nicht die Anlage S für Freiberufler.

    Die Anlage Vorsorgeaufwand brauchst du immer, auch als Arbeitnehmerin!

    Wahrscheinlich musst du für 2015 auch eine Umsatzsteuererklärung abgeben, um deinen Status als Kleinunternehmer zu belegen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

      Hallo,

      Kleingewerbe Anlage G nicht S
      event. Umsatzsteuererklärung
      Anlage Vorsorgeaufwand gilt auch für AN-Tätigkeit

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

        Ok, dann Anlage G. Da trage ich nur in Zeile 4 meinen Umsatz ein. Ansonsten habe ich keine weiteren Ausgaben gehabt.

        Muss ich trotzdem Anlage EÜR noch ausfüllen? Bei Anlage G steht folgendes:
        Bei Bruttoeinnahmen ab 17500 Euro ist für jeden Betrieb, soweit keine Bilanz erstellt wird, zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung eine Einnahmeüberschussrechnung elektronisch zu übermitteln.

        Ich liege ja deutlich unter 17000 Euro.
        Zuletzt geändert von ; 01.02.2016, 11:45.

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          #5
          AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

          Zitat von Natas Beitrag anzeigen
          Da trage ich nur in Zeile 4 meinen Umsatz ein
          Das ist nicht richtig. Du musst schon das eintragen was dort verlangt wird.

          Die Einnahmerüberschussrechnung kannst Du natürlich auch formlos auf Papier einreichen. Ich selber find's trotzdem als EÜR per Elster bequemer. Wie Du magst.

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            #6
            AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
            Das ist nicht richtig. Du musst schon das eintragen was dort verlangt wird.

            Die Einnahmerüberschussrechnung kannst Du natürlich auch formlos auf Papier einreichen. Ich selber find's trotzdem als EÜR per Elster bequemer. Wie Du magst.
            Was meinst du damit, dass du die EÜR in Elster bequemer findest? Machst du die Anlage G nicht?

            Muss ich in Anlage G auch in der Zeile 15 mich zu der Gewerbesteuer äussern?
            Zuletzt geändert von ; 01.02.2016, 12:03.

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              #7
              AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

              Hallo,

              Anlage G gehört IMMER dazu.
              Anlage EÜR ist nichts anderes als Einnahmen - Ausgaben

              Die Zeilen mit Gewerbesteuer sind für dich NICHT relevant.
              Du bezahlst doch keine

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

                Die EÜR ist ein eigenständiges Formular, das elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden kann.

                Du kannst deine EÜR auch formlos, also z. B. mit Excel erstellen und mit der Post an das Finanzamt schicken. Mit der Anlage G hat das nichts zu tun, die brauchst du immer.
                Dass Gewerbetreibende überhaupt keine Betriebsausgaben haben, verstehe ich nicht wirklich.

                Da Gewerbesteuer erst irgendwo bei 24.000,00 € Gewinn beginnt, kannst du dir Angaben dazu sicher sparen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

                  Zitat von Natas Beitrag anzeigen
                  Ab dem Februar bis Mitte August war ich angestellt.
                  Ab Mitte August bis Ende Oktober war ich Arbeitslos und bekam ALG II + Zuschuss für werdende Mütter.
                  Müsstest du dann nicht ALG I bezogen haben?
                  Falls ja, Lohnersatzleistungen (sofern sie nicht vom Arbeitgeber bescheinigt werden) gehören in den Mantelbogen, Seite 4, Zeile 91.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

                    Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                    Müsstest du dann nicht ALG I bezogen haben?
                    Falls ja, Lohnersatzleistungen (sofern sie nicht vom Arbeitgeber bescheinigt werden) gehören in den Mantelbogen, Seite 4, Zeile 91.


                    Nein, ich habe nur ein halbes Jahr gearbeitet und hatte somit keinen Anspruch auf ALG I.

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                      #11
                      AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

                      Danke an alle, die mir so tolle Antworten gegeben haben. Bin noch recht unerfahren, schlage mich jedoch tapfer durch die Steuer.
                      Grosses Lob.

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                        #12
                        AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Die EÜR ist ein eigenständiges Formular, das elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden kann.

                        Du kannst deine EÜR auch formlos, also z. B. mit Excel erstellen und mit der Post an das Finanzamt schicken. Mit der Anlage G hat das nichts zu tun, die brauchst du immer.
                        Dass Gewerbetreibende überhaupt keine Betriebsausgaben haben, verstehe ich nicht wirklich.

                        Da Gewerbesteuer erst irgendwo bei 24.000,00 € Gewinn beginnt, kannst du dir Angaben dazu sicher sparen.
                        Wenn ich trotz allem meine Autoversicherung und -Steuer von der Steuer absetzten möchte, dann beziehe ich mich nur auf die Monate in denen ich selbstständig (Gewerbe) war?

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                          #13
                          AW: MIX aus Angestellt, Selbstständig, Arbeitslos,

                          Zitat von Natas Beitrag anzeigen
                          Wenn ich trotz allem meine Autoversicherung und -Steuer von der Steuer absetzten möchte, dann beziehe ich mich nur auf die Monate in denen ich selbstständig (Gewerbe) war?
                          Bei diesem Thema brauchst du wohl einen Steuerberater.
                          Denn die Privatnutzung musst du dann als "Einnahme " versteuern , wenn du dein Auto ins Betriebsvermögen einlegst.
                          Mfg

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