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Reise- und Umzugskosten vom Dienstherrn nur teilweise erstattet und nun?

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    Reise- und Umzugskosten vom Dienstherrn nur teilweise erstattet und nun?

    Hallo,
    diverse Kosten für Dienstreisen und Umzug aus dienstlichen Gründen konnte ich zwar bei meinem Dienstherrn abrechnen, erhielt sie aber nur anteilig erstattet, völlig üblicher Vorgang.
    1. Kann ich die restlichen, nicht erstatteten Kosten noch als Werbungskosten o.Ä. angeben?
    2. Wie nehme ich die Eintragung vor? Eine nochmalige vollständige Abrechnung wäre vielleicht irreführend, denn wo gebe ich dann die erstatteten Beträge an? Allerdings kann ich schwerlich einzelne Quittungen einreichen, denn es wurden alle Belege (zu unterschiedlichen Anteilen) bereits berücksichtigt.

    Es geht nicht darum, etwas doppelt abzurechnen, aber auf den Restkosten sitzen zu bleiben entspricht wohl nicht der angedachten Steuererleichterung.

    Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

    #2
    AW: Reise- und Umzugskosten vom Dienstherrn nur teilweise erstattet und nun?

    Zitat von Joe33 Beitrag anzeigen
    Wie nehme ich die Eintragung vor?
    Welche Software verwendest Du denn? (Du postest nämlich unter Allgemein und Projekt)

    Kommentar


      #3
      AW: Reise- und Umzugskosten vom Dienstherrn nur teilweise erstattet und nun?

      Eine nochmalige vollständige Abrechnung wäre vielleicht irreführend, denn wo gebe ich dann die erstatteten Beträge an?
      Der Abrechnung der Umzugskosten durch den Arbeitgeber sollte sowieso dem FA vorgelegt werden, daraus sind ja die erstatteten Beträge ersichtlich.

      Der ungedeckte Teil der Kosten kann dann (unabhängig von der verwendeten Software) in die Zeile 46 der Anlage N eingetragen werden.

      Dienstreisen sind ebenfalls in der Anlage N unter Auswärtstätigkeit zu erklären. Da gibt es auch Zeilen für Erstattungen des AG.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Reise- und Umzugskosten vom Dienstherrn nur teilweise erstattet und nun?

        Vielen Dank, das sollte doch weiterhelfen, mit dem ElsterFormular klar zu kommen! Von der Weitergabe der Abrechnung an das Finanzamt war mir zum Beispiel gar nichts bekannt.
        Danke und Gruß!

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          #5
          AW: Reise- und Umzugskosten vom Dienstherrn nur teilweise erstattet und nun?

          Zwingend muss man diese Belege zwar nicht von Anfang an vorlegen, es wird aber bei etwas komplexeren Sachverhalten ausdrücklich empfohlen!

          Deshalb heißt es in dem Merkblatt zur Belegvorlage auch:

          Wenn aufgrund besonderer Lebensumstände Aufwendungen entstanden sind, wird eine Belegeinreichung
          gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung empfohlen
          . Dies ist beispielsweise bei beruflich
          bedingten Umzugsaufwendungen
          , der Begründung einer doppelten Haushaltsführung oder der
          Einrichtung eines häuslichen Arbeitszimmers der Fall und vermeidet Rückfragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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