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ALG in der Steuererklärung Progressionsvorbehalt

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    ALG in der Steuererklärung Progressionsvorbehalt

    Bei meiner Steuererklärung wurde das ALG zu meinem Einkommen gezählt und erhöhte damit den Steuersatz erheblich. Daraus ergab sich eine Nachzahlung. Nach Durchsicht der ALG Unterlagen und deren Berechnung tauchte bei eine Frage auf: Der Tagessatz beim ALG wurde wurde unter Berücksichtigung eines Lohnsteuerabzuges berechnet. Also habe ich doch fiktiv schon Steuern auf das empfangene ALG gezahlt. Somit kann doch der Netto-Betrag der zur Auszahlung gekommen ist nicht voll in die Progression gezählt werden? Oder liege ich da so falsch in meiner Überlegung?

    #2
    AW: ALG in der Steuererklärung Progressionsvorbehalt

    Du hast hier eine Theorie aufgestellt. Kannst Du die auch mit Paragraphen untermauern?

    EDIT: Nein. Hier ist kein Diskussionsforum. Aber ich fang nochmal anders an:
    Wer mehr verdient, der hat auch einen höheren Steuersatz. Zur Ermittlung des Steuersatzes werden dann eben auch Einkünfte mit berücksichtigt, die gar nicht der Einkommensteuer unterliegen. Bei Deiner Argumentation wurde dann das Arbeitslosengeld nicht ausreichend berücksichtigt, da es sich ja hierbei schon um einen Nettobetrag handelt. Müsste dann Deiner Meinung nach die Steuer höher ausfallen?
    Zuletzt geändert von L. E. Fant; 08.02.2016, 13:36.

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      #3
      AW: ALG in der Steuererklärung Progressionsvorbehalt

      Nach meiner Meinung müsste die Steuernachzahlung geringer ausfallen, da ja schon Steuern geflossen sind. Wenn ich das richtig verstehe wird das Netto zum Brutto hinzugefügt und daraus der Steuersatz ermittelt. Die gezahlten Steuern werden aber nur aus der Lohnsteuerbescheinigung gegengerechnet. Somit zahle ich dann doch mehr oder?

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        #4
        AW: ALG in der Steuererklärung Progressionsvorbehalt

        Hallo Schnurribur,

        siehe es doch mal so -> wenn du ganzjährig beschäftigt gewesen wärst, hättest du erheblich mehr verdient und mehr Lohnsteuer bezahlt.
        Durch die Arbeitslosigkeit hast du weniger Bruttolohn, also weniger Lohnsteuerabzug, aber in der Einkommensteuererklärung Arbeitslosengeld erhalten ohne Lohnsteuerabzug und damit kann durchaus in der Einkommensteuererklärung eine Nachzahlung herauskommen.

        Tschüß

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          #5
          AW: ALG in der Steuererklärung Progressionsvorbehalt

          Wenn ich das richtig verstehe wird das Netto zum Brutto hinzugefügt und daraus der Steuersatz ermittelt. Die gezahlten Steuern werden aber nur aus der Lohnsteuerbescheinigung gegengerechnet. Somit zahle ich dann doch mehr oder?
          Das ist zwar kein Elster-Thema, aber du bist gedanklich auf einem falschen Weg. Ich werde dir das anhand eines realistischen Beispiels vorrechnen, das Beispiel muss ich allerdings erst in ElsterFormular anlegen. Das dauert ein wenig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: ALG in der Steuererklärung Progressionsvorbehalt

            Beispiel: Arbeitnehmer 2.500,00 € monatlich brutto, Steuerklasse I, beschäftigt vom 01.01.2015 - 30.09.2015, arbeitslos vom 01.10.2015 - 31.12.2015, keine besonderen Werbungskosten

            Gesamt Brutto Januar - September: 22.500,00 €, einbehaltene Lohnsteuer: 2.916,00 €.

            Die Einkommensteuer für das gesamte Jahr würde ohne Berücksichtigung von Arbeitslosengeld aus einem zu versteuerndem Einkommen -zvE- von 18.108,00 € berechnet und 2.109,00 € betragen. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von 11,6467%

            Für die Monate Oktober bis Dezember werden aber tatsächlich 2.891,70 € Arbeitslosengeld ausbezahlt.

            Deswegen kommt bei Steuerberechnung ein Durchschnittssteuersatz von 13,7292% heraus, der auf das zvE von 18.108,00 € angewandt wird und zu einer Steuerfestsetzung von 2.486,00 € führt.

            Wie kommt der Steuersatz zustande: Das zvE von 18.108,00 € und das Arbeitslosengeld von 2.891,70 € werden addiert, das ergibt dann abgerundet 20.999,00 €.

            Laut Grundtabelle müssten dafür 2.883,00 € Einkommensteuer entrichtet werden, was wiederum einem Durchschnittssteuersatz von 13,7292% entspricht.

            Man wird also durch die Anwendung dieses Steuersatzes auf das zvE von 18.108,00 € nicht benachteiligt oder doppelt belastet, denn das Arbeitslosengeld stand dem Steuerpflichtigen als Nettobetrag zusätzlich zum Nettolohn steuerfrei zur Verfügung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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