Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Entgeldumwandlung als Altersvorsorge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Entgeldumwandlung als Altersvorsorge

    Im Jahr 2002 wählte ich die Entgeltumwandlung als Altersvorsorge gewählt. Mir wurden dabei in den Folgejahren von meinen 13. Monatsgehalt ein Teil abgezogen. Auf diesen Betrag sind keine Steuern und Sozial Abgaben angefallen. Nun ist der Leistungsfall eingetreten und ich habe die Direktversicherung als Einmalzahlung erhalten. Von meinem ehemaligen Arbeitgeber wurde mir mitgeteilt, das hierfür die fünftel-Regelung angewandt wird. In welche Anlage der Einkommens- Steuererklärung und welche Zeile muss ich dieses angeben?
    Danke schon mal im vor raus!

    #2
    AW: Entgeldumwandlung als Altersvorsorge

    Wenn dein AG dir schon sagt, dass dafür die 1/5 Regelung angewandt wird, so wird das ganze wohl auf die Anlage N gehören.
    Die entsprechenden Daten müssten auf deiner Jahreslohnbescheinigung stehen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Entgeldumwandlung als Altersvorsorge

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      Wenn dein AG dir schon sagt, dass dafür die 1/5 Regelung angewandt wird, so wird das ganze wohl auf die Anlage N gehören.
      Die entsprechenden Daten müssten auf deiner Jahreslohnbescheinigung stehen.
      Nicht unbedingt.
      Wenn das ganze über eine externe Versicherung gelaufen ist, dann Anlage R.

      Von dieser könnte man dann aber auch eine Bescheinigung anfordern, auf der steht, wo man das eintragen müsste.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Entgeldumwandlung als Altersvorsorge

        Der Leistungsfall ist im Jan.2016 eingetreten. Seit März 2015 bin ich Rentner. Für die Steuererklärung 2016 bräuchte ich eine Anlage N theoretisch nicht mehr abzugeben nur noch Anlage R. Die Steuerbescheinigung vom AG bekomme ich noch. Ich hoffe das sich dann alles aufklärt, ob Anlage N oder Anlage R. Alles noch unklar!
        MfG
        mach3

        Kommentar


          #5
          AW: Entgeldumwandlung als Altersvorsorge

          ... ob Anlage N oder Anlage R. Alles noch unklar!
          Da für das Jahr 2016 auch die Zeilen für den Eintrag noch nicht feststehen, scheint es sinnvoll, das Thema auf Januar 2017 zu vertagen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X