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Die 1. Steuereklärung als Student

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    Die 1. Steuereklärung als Student

    Moin,
    ich will dieses Jahr mal ne Steuerklärung machen. Hab mir das Programm runtergeladen und die Seite 1 mit meinen Daten ausgefüllt.

    Auf Seite 2 geht es dann ja los da kommt unter "Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung" schon mal die Studiengebühren rein die in 2015 gezahlt wurden.(mehr habe ich auf der Seite 2 nicht eingetragen).

    Ich schieldere einmal wie es bei mir aussieht...Ich bekomme BaföG und gehe in den Ferien arbeiten.Habe in der Stadt, in der ich studiere eine Einraumwohnung und bin bei meinem Bruder gemeldet.(80km Entfernung)...

    Seite 3 und Seite 4 habe ich nichts eingetragen.

    Anlage N habe ich nach dem Ausdruck der Firma ausgefüllt.
    Seite 2 Anlage N sind in Zeile 40 die Werbungskosten aufzuführen...alles was man so zum studieren brauch...Skipte/Bücher, PC Bedarf usw.

    Jetzt meine Fragen: Wo kommen die Komponenten der Kranken/Pflegeversicherung rein?
    Wo muss ich angeben was ich an "Einnahmen" an BaföG habe?
    Kann ich die Fahrtkosten geltend machen und wenn ja wie genau?

    Kann ich sonst irgendwas geltend machen(Habe nur ne KFZ Versicherung)

    Bin gespannt auf die Tips und Tricks die ihr auf Lager habt.

    #2
    AW: Die 1. Steuereklärung als Student

    Es wäre vielleicht sinnvoll gewesen, den Beitrag im Unterforum ElsterFormular zu eröffnen!

    Tricks haben wir keine auf Lager und Steuerberatung gibt es hier auch nicht, die ist nämlich den dafür zugelassenen Berufsgruppen und Institutionen vorbehalten.

    Was hat deine Ferienarbeit mit deinem Studium zu tun? Wenn da kein Zusammenhang besteht, kannst du die Kosten deines Studiums nicht als Werbungskosten bei deinen Lohneinkünften geltend machen.

    Die gehören dann alle als Sonderausgaben aufsummiert auf Seite 2 des Hauptvordrucks, es sei denn, du hättest schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hinter dir.

    Kranken- und Pflegeversicherung sind in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen, da kannst du auch eine KFZ-Haftpflichtversicherung angeben.

    Für Fahrtkosten zur Hochschule gibt es die Entfernungspauschale (gehört zu den Kosten des Studiums), für Fahrten zur Arbeit ebenfalls (gehört in die Anlage N).
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Die 1. Steuereklärung als Student

      Das ist ein Forum, dass sich mit Themen im Bereich elektronische Steuererklärung befasst, also mit der technischen Seite. Da Du ganz offensichtlich damit nicht das Problem hast, sondern Steuerberatung erheischst, muss die Antwort leider lauten:

      Steuerberatung ist nach dem Steuerberatungsgesetz nur den betreffenden Berufsgruppen erlaubt, den Forenteilnehmern nicht. Wende Dich bitte an diese Gruppen.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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