Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Verlustvortrag übernehmen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Verlustvortrag übernehmen

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit dem Verlustvortrag bzw. dazu im Internet nichts brauchbares gefunden.

    Ich habe bereits den Steuerbescheid für einen bestehenden Verlustvortrag für 2012 erhalten (aufgrund Zweitstudium). Die Steuererklärungen für 2013 und 2014 sind noch in Bearbeitung (auch hier sind jeweils Verlustvorträge zu erwarten).

    Wird der bestehende Verlustvotrag 2012+2013+2014 nun automatisch abgezogen, wenn ich dieses Jahr die Steuererklärung für 2015 einreiche und keine Angaben zu den Verlustvorträgen der letzten Jahre angebe? Oder muss ich den Verlustvortrag angeben, sodass er zum Abzug kommt?

    Da ich erst nächstes Jahr Vollzeit arbeite und somit mehr verdiene, würde ich den Verlustvortrag gerne im Jahr 2016 geltend machen. Ist das möglich?

    Vielen Dank für eure Hilfe

    #2
    AW: Verlustvortrag übernehmen

    Da ich erst nächstes Jahr Vollzeit arbeite und somit mehr verdiene, würde ich den Verlustvortrag gerne im Jahr 2016 geltend machen. Ist das möglich?
    Nein, aussuchen kannst du dir das nicht! Das Finanzamt verrechnet die Verlustvorträge von sich aus mit deinen positiven Einkünften im Jahr 2015.

    Nur wenn der Gesamtbetrag deiner Einkünfte 2015 nach Abzug der Verlustvorträge erneut negativ wäre, würde der verbleibende Verlustvortrag nach 2016 vorgetragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verlustvortrag übernehmen

      Hallo fragezeichen?,

      das kommt ja darauf an ob in 2013 und 2014 dein Gesamtbetrag der Einkünfte noch negativ ist, sonst wird er natürlich angezapft bzw. verringert und 2015 genauso.

      Die Steuererklärung ist nun mal kein Wunschkonzert.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag übernehmen

        Meinen beiden Vorrednern schließe ich mich an. Ergänzend noch:

        Wenn Du in 2013 und 2014 auch negative Gesamtbeträge der Einkünfte z.B. iHv 2.000 € und 5.000 € hattest und auf den 31.12.2012 einer iHv 1.000 € festgestellt wurde, dann werden jeweils neben den Einkommensteuerbescheiden 2013 und 2014 auch Verlustfeststellungsbescheide ergehen und zwar auf den 31.12.2013 in Höhe von 3.000 € (Vortrag vom 31.12.2012 1.000 € zzgl. Verlust 2013) und auf den 31.12.2014 iHv 8.000 € (Vortrag vom 31.12.2013 zzgl. Verlust 2014). Wenn Du dann in 2015 einen GdE iHv 7.000 € hättest, werden davon 7.000 € vom Verlust auf den 31.12.2014 abgezogen und der auf den 31.12.2015 festgestellte Verlust lautet dann 1.000 €, der dann wiederum vom GdE 2016 (z.B. 20.000 €) abgezogen wird, so dass der GdE 2016 nach Verlustabzug 19.000 € beträgt und der festgestellte Verlust auf den 31.12.2016 0 €.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...
        X