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Nachweis für Werbungskosten

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    Nachweis für Werbungskosten

    Hallo,

    ich habe für 2014 insgesamt 120 km einfache Fahrt zu meiner Arbeit gehabt. Dies habe ich nun als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angegeben für insgesamt 118 Tage. Da hier ein sehr hoher Wert rauskommt hat mich das Finanzamt nochmal angeschrieben, dass ich einen Nachweis (Kilometerstände, Rechnungen, etc.) erbringen soll. Anfang letztes Jahr habe ich das Auto verkauft. Leider habe ich alles zu dem Auto weg geworfen.

    Nun ist meine Frage, ob auch ohne Nachweis Werbungskosten abgezogen werden oder ich nun auf die Pauschale von 1.000,- € zurück falle.

    Vielen Dank für eure Antworten

    #2
    AW: Nachweis für Werbungskosten

    Hallo fragezeichen?

    das klärst du lieber mit deinem Bearbeiter bei deinem Finanzamt.

    Tschüß

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      #3
      AW: Nachweis für Werbungskosten

      Rechnungen zu Kundendiensten kann man sich als Zweitschrift von der Werkstatt holen. Da stehen in der Regel die Kilometerstände mit drauf.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Nachweis für Werbungskosten

        auch auf dem Kaufvertrag, den man noch eine Weile aufheben sollte, dürfte ein Kilometerstand stehen.

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          #5
          AW: Nachweis für Werbungskosten

          Zitat von fragezeichen? Beitrag anzeigen
          Hallo,
          ...... Leider habe ich alles zu dem Auto weg geworfen.

          Nun ist meine Frage, ob auch ohne Nachweis Werbungskosten abgezogen werden oder ich nun auf die Pauschale von 1.000,- € zurück falle.

          Vielen Dank für eure Antworten
          Hallo,

          bleibt die Frage -> was heißt alles weggeworfen -> verstehe ich so eben alles auch die Autorechnung oder Kaufvertrag.

          Tschüß

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            #6
            AW: Nachweis für Werbungskosten

            Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden mit der Entfernungspauschale abgerechnet. Sofern du da nicht über 4.500 € kommst musst du dem FA gar nicht nachweisen wie du hingekommen bist (Ausnahme: steuerfreie Sammelbeförderung durch den AG). Das FA kann nur verlangen, dass du deine Arbeitstage nachweist durch eine Bestätigung des Arbeitgebers.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Nachweis für Werbungskosten

              Bei 120 km einfacher Entfernung sind zur Glaubhaftmachung schon immer mal Unterlagen verlangt worden.

              Mir ist aus früherer Zeit ein Fall bekannt, bei dem es nur um 75 km ging. Da ist der Prüfer des Finanzamts zum Käufer des Autos gefahren und hat den Kilometerstand abgelesen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Nachweis für Werbungskosten

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Da ist der Prüfer des Finanzamts zum Käufer des Autos gefahren und hat den Kilometerstand abgelesen.
                Das ist ja schon fast ein Service des Finanzamts

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                  #9
                  AW: Nachweis für Werbungskosten

                  In früheren Zeiten vor Einführung der Entfernungspauschale mag das noch seine Berechtigung gehabt haben... nun aber nicht mehr.

                  Die Entfernungspauschale bekommt man auch, wenn man beim Nachbarn mitfährt oder sonst wie zur Arbeit kommt. Maßgebend ist nur, dass tatsächlich die erste Tätigkeitsstätte über die angegebene Entfernung aufgesucht wurde.

                  Auszug aus dem BMF-Schreiben vom 31.10.2013, BStBl I 2013, 1376:
                  "Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel zu gewähren. Ihrem Wesen als Pauschale entsprechend kommt es grundsätzlich nicht auf die Höhe der tatsächlichen Aufwendungen an."

                  Ein Nachweis, dass der eigene PKW benutzt wurde ist nur erforderlich bei mehr als 4.500 €.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    AW: Nachweis für Werbungskosten

                    und 118x120x0,30 sind nur 4.248.

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                      #11
                      AW: Nachweis für Werbungskosten

                      Vielleicht hat er den Rest des Jahres ja anderswo gearbeitet und kommt über die 4.500,00 €? Zu einem vollen Arbeitsjahr fehlen ja noch gut 100 Tage.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Nachweis für Werbungskosten

                        Hallo zusammen,

                        vielen Dank für die Antworten.

                        ich habe noch eine andere Arbeitsstätte und komme deswegen über diese Grenze. Nun habe ich die TÜV-Rechnung und den Verkaufsvertrag. Da die Kiste sehr alt war habe ich sie ohne TÜV verkauft. D. h. das sind die einzigen Dokumente die ich habe. Scheckheftgepflegt war das Auto die letzten Jahre nicht mehr. Ich schicke die beiden Dokumente mit, da ich eh nichts anderes habe.

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