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Auto/Wegeunfall steuerlich absetzen

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    Auto/Wegeunfall steuerlich absetzen

    Hallo,

    zuerst erst einmal sorry für meine Unwissenheit. Ich sitze gerade über meiner ersten Lohnsteuererklärung.

    Folgendes ist passiert: Durch die Aussicht auf eine Arbeitsstelle kaufte ich mir im Februar letzten Jahres ein Auto (1200 Euro). Dieser Kauf musste auch sein, da ich nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Stelle erreichen hätte können. Am 22.07.16 hatte ich leider einen Unfall auf dem Heimweg von Arbeit, an dem mein Auto einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt. Ich habe es zwar nicht von einem Gutachter beurteilen lassen, jedoch sagten mir aber meine Freunde, dass es definitiv blödsinnig wäre den Schaden reparieren zu lassen (der Offensichtlichste "Defekt" war eine gebrochene Vorderachse). Also verkaufte ich das Auto für 80 Euro an einen Bekannten, der gerne an Autos rumbastelt. So entging ich der Entsorgung des Wagens und die Bergung verlief auch komplett auf privater Ebene ohne zusätzliche Kosten für mich. Nur brauchte ich dringend wieder ein neues Auto - also kaufte ich mir wenige Tage später mein jetziges Auto für 1600 Euro. Und eben jene 1600 Euro habe ich als "außergewöhnliche Belastung" verbucht. Ist dies soweit in Ordnung? Also sprich, würde mir ein Teil der Kosten des Autokaufs erstattet werden, da es ein Wegeunfall war, eine Reparatur des Alten nicht wirtschaftlich wäre und ich mein jetziges Auto weiterhin unbedingt brauche?

    PS: Konkret fuhr ich einen Masten der Telekom um. Die Kosten des Mastens, der Einsatz der Feuerwehr und die Aufwandsentschädigung der Telekommitarbeiter belaufen sich auf 649 Euro. Diese Summe wird auch meine Haftpflichtversicherung im vollem Umfang übernehmen...jedoch ist noch nicht entschieden, wie der Schaden reguliert wird. Entweder ich zahle die Summe aus eigener Tasche oder die Versicherung übernimmt es und ich werde dadurch in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft.

    PS2: Die oben genannte KFZ-Haftpflichtversicherung habe ich auch als Belastung angegeben.

    Sorry, für das ganze Wirrwarr. Ich habe einen Knoten im Hirn und weiß nicht einmal so genau, was ich genau fragen kann

    #2
    AW: Auto/Wegeunfall steuerlich absetzen

    Zitat von Sinfin Beitrag anzeigen
    Ist dies soweit in Ordnung?
    Nein, das ist nicht in Ordnung. Du solltest Dich da informieren!

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      #3
      AW: Auto/Wegeunfall steuerlich absetzen

      Ähm, ja danke. Und wo bsw.? Bei einem Steuerberater?

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        #4
        AW: Auto/Wegeunfall steuerlich absetzen

        Zitat von Sinfin Beitrag anzeigen
        Bei einem Steuerberater?
        Ja. Oder einem Lohnsteuerhilfeverein ...

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          #5
          AW: Auto/Wegeunfall steuerlich absetzen

          Die PKW-Kosten sind mit der Entfernungspauschale von 30 ct. abgegolten. Hinzu kämen höchstens Unfallkosten, soweit nicht von der Versicherung getragen.

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            #6
            AW: Auto/Wegeunfall steuerlich absetzen

            Es sind keine außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG. Der Restwertverlust des geschrotteten Autos ist (wenn überhaupt) bei den Werbungskosten zu berücksichtigen.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              AW: Auto/Wegeunfall steuerlich absetzen

              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
              Es sind keine außergewöhnlichen Belastungen nach § 33 EStG. Der Restwertverlust des geschrotteten Autos ist (wenn überhaupt) bei den Werbungskosten zu berücksichtigen.
              Der BFH sagt, ist mit der Entfernungspauschale abgegolten.
              Das BMF sagt, Restwertverlust soll als Werbungskosten anerkannt werden.

              Das erlebt man auch selten
              Mfg

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