Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Abfindung doppelt besteuert?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Abfindung doppelt besteuert?

    Guten Tag,

    aufgrund Schließung eines Werkes wurde ich betriebsbedingt entlassen und habe eine Abfindung erhalten.
    Diese finde ich im Ausdruck der el.Lohnsteuerbescheinigung unter Punkt 10 (Ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre)
    wieder. Auch ist dort unter 11. die Einbehaltene Lohnsteuer sowie unter 12. der Soli angegeben.
    Daraus schließe ich, dass die Abfindung bereits besteuert wurde.

    Gebe ich diese 3 Punkte allerdings in WISO ein, muss ich auf einmal nachzahlen, statt etwas rauszubekommen. Der Unterschied beträgt
    mehrere hundert Euros.

    Ist das korrekt?

    WISO meldet mir:
    "Zu den Entschädigungen für mehrere Jahre lt. Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung: Erfassen Sie bitte die Ausgaben, die direkt den Entschädigungen und dem Arbeitslohn für mehrere Jahre zuzuordnen sind, in der folgenden Eingabemaske."
    Leider ist dort nicht weiter aufgelistet, was dazugehört. Muss ich hier vielleicht noch irgendwelche Angaben machen?
    Die Abfindung wurde ohne anwaltlichen Beistand ö.ä. ausgehandelt und stand mir nach Auszahlung frei zur Verfügung. Was für Ausgaben damit gemeint sein könnten, ist mir nicht klar.

    Ist es also korrekt, dass die Abfindung nicht nur auf der Lohnabrechnung, sondern auch noch zusätzlich in der Steuererklärung besteuert wird?

    Vielen Dank schon mal für aussagekräftige Antworten!

    #2
    AW: Abfindung doppelt besteuert?

    Die Einträge unter Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung sind ja im Bruttoarbeitslohn unter Nr. 3 nicht enthalten.

    Lohn und damit steuerpflichtig ist alles, was man aus einem Arbeitsverhältnis erhalten hat.

    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, die kann höher oder niedriger als die Lohnsteuer ausfallen. Wenn sie höher ausfällt, wurde entweder zu wenig Lohnsteuer einbehalten oder du hast irgendwelche Vorsorgeaufwendungen nicht erklärt.

    Es kann auch sein, dass die Lohnsteuerberechnung für die Abfindung fehlerhaft ist.

    Spezielle Werbungskosten im Zusammenhang mit der Abfindung wirst du nicht gehabt haben, also kannst du auch keine Ausgaben angeben.

    Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Besteuerung sehe ich jetzt keine!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Abfindung doppelt besteuert?

      Da die Lohnsteuer für die Abfindung angerechnet wird, wird auch nichts doppelt versteuert.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Abfindung doppelt besteuert?

        Verstehe ich nicht ganz. Wenn die Abfindung mit der Lohnabrechnugn bereits verseuert wurde, wieso muss ich dann bei Angabe in der Steuererklärung erneut zahlen. Denn wenn ich die Abfindung nicht angeben, bekomme ich 700€ raus, nehme ich sie mit rein, muss ich 200 nachzahlen. Habe noch nie nachzahlen müssen und immer im 4stelligen Bereich raus gekriegt

        Kommentar


          #5
          AW: Abfindung doppelt besteuert?

          Anscheinend hat dein Arbeitgeber zu wenig Lohnsteuer einbehalten. Und das wird dann im Rahmen der Steuererklärung eben richtig gestellt.

          Da ich die genauen Zahlen deiner Steuererklärung nicht kenne, kann ich das aber auch nur vermuten.
          Mfg

          Kommentar


            #6
            AW: Abfindung doppelt besteuert?

            Hallo,

            Vielleicht hat der AG Steuer nach der 5tel Regelung abgeführt, die aber in diesem Fall nicht greift.
            Ist nur eine Vermutung

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar


              #7
              AW: Abfindung doppelt besteuert?

              Das ist richtig. Es wurde nach der 5tel Regel versteuert. Das habe ich so gewünscht, da mir ein Steuerberater diesen Rat gegeben hat. Warum sollte diese Regel hier nicht greifen?

              Kommentar


                #8
                AW: Abfindung doppelt besteuert?

                Hallo,

                dan hat der AG, wie schon vorher erwähnt, zu wenig Steuern abgeführt.
                Habe mich vieleicht falsch ausgedrückt.
                Sieh mal hier

                https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnftelregelung

                Was hat denn dein Steuerberater so ausgerechnet? Ist doch schließlich sein Job.

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  AW: Abfindung doppelt besteuert?

                  Das habe ich so gewünscht, da mir ein Steuerberater diesen Rat gegeben hat. Warum sollte diese Regel hier nicht greifen?
                  Das Steuerrecht ist nun mal kein Wunschkonzert

                  Entlassungsentschädigungen rechnen nur dann zu den außerordentlichen Einkünften, wenn diese dem Arbeitnehmer zusammengeballt zufließen. Eine Zusammenballung von Einkünften liegt vor, wenn die Abfindung höher ist als der Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer bei Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ende des Kalenderjahres noch bezogen hätte, ggflls. auch aus einem neuen Dienstverhältnis tatsächlich noch bezogen hat.

                  Es gibt dazu einen umfangreichen Anwendungserlass aus dem Jahre 2004, der mehrfach aktualisiert wurde. Bezüglich der Einzelheiten (Rz. 8 - 15) kannst du dich selbst schlau machen, nachdem dein Steuerberater damit anscheinend keine Erfahrung hat:

                  https://www.google.de/url?sa=t&rct=j...meJp6DBQXr686g

                  Beispiele findest du unter Randziffer 11
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Abfindung doppelt besteuert?

                    Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    Vielleicht hat der AG Steuer nach der 5tel Regelung abgeführt, die aber in diesem Fall nicht greift.
                    Ist nur eine Vermutung

                    Gruß FIGUL
                    Das kann aber in diesem Fall nicht der Grund sein.

                    Meines Wissens prüft ElsterFormular nicht, ob die Voraussetzungen der ermäßigten Besteuerung erfüllt sind.

                    Sondern ElsterFormular rechnet einfach das aus, was du eingibst.

                    Ob die Voraussetzungen der ermäßigten Besteuerung erfüllt sind, prüft erst das Finanzamt abschließend.

                    Daher gehe ich davon aus, dass der Arbeitgeber einfach zu wenig Lohnsteuer einbehalten hat.

                    Genaue Zahlen wurden bisher ja noch nicht genannt.

                    Im übrigen erfolgt die Besteuerung nach der im Volksmund genannten "Fünftel-Regelung" NICHT mit 20%, sondern meist höher und die Berechnung ist wesentlich komplizierter.

                    Ohne genaue Zahlen ist eine weitere Diskussion sinnlos.
                    Zuletzt geändert von Elster-Tester; 14.02.2016, 14:44.
                    Mfg

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Abfindung doppelt besteuert?

                      Meines Wissens prüft ElsterFormular nicht, ob die Voraussetzungen der ermäßigten Besteuerung erfüllt sind. Sondern ElsterFormular rechnet einfach das aus, was du eingibst.
                      Das habe ich jetzt auch festgestellt. Es geht auch gar nicht anders, da die Vorjahreseinkünfte nicht bekannt sind und das Formular für die Steuerberechnung auch keine Angaben dazu zulässt.

                      Es könnte deshalb sogar zu einer höheren Nachzahlung kommen, als in ElsterFormular für den TE berechnet wird.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Abfindung doppelt besteuert?

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Es könnte deshalb sogar zu einer höheren Nachzahlung kommen, als in ElsterFormular für den TE berechnet wird.
                        Ist aber eher unwahrscheinlich.
                        Denn der Arbeitgeber prüft i.d.R. auch ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit es ihm eben möglich ist.

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Hier der Leitsatz aus einem Urteil des FG Nürnberg.
                        Könnte dem Threadersteller vielleicht helfen, das ganze zu verstehen :

                        FG Nürnberg, 12.10.2006 - VI 131/2004

                        Amtlicher Leitsatz:

                        Da im Rahmen der Lohnsteuerberechnung nach § 39b Abs. 3 Satz 9 EStG die Pauschbeträge und die Vorsorgepauschale fünffach steuermindernd berücksichtigt werden, führt die Einkommensteuerfestsetzung zwangsläufig zu einer wesentlich höheren Steuerbelastung.
                        Mfg

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Abfindung doppelt besteuert?

                          Denn der Arbeitgeber prüft i.d.R. auch ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit es ihm eben möglich ist.
                          Nachdem der TE in seinem anderen Thread angegeben hat, dass er 2015 eine neue Stelle angetreten hat, wird seinem alten Arbeitgeber diese Prüfung nicht wirklich möglich gewesen sein.

                          https://www.elster.de/anwenderforum/...l=1#post205722

                          Wenn ich das richtig verstanden habe, erhöht das zusätzliche Einkommen aus der neuen Beschäftigung allerdings die Chance, generell in den Genuss der Steuermäßigung zu kommen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Abfindung doppelt besteuert?

                            1.
                            Ich sagte : Soweit es ihm möglich ist!

                            2.
                            Wenn er einen 2. Arbeitgeber hatte, dann erhöht dass die Chancen, dass die Abfindung ermäßigt besteuert werden kann und nicht umgekehrt!
                            Mfg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Abfindung doppelt besteuert?

                              Naja, ich gebs mal so ab. Hoffe das ich nicht nachzahlen muss, da ich wie immer fest damit rechne, gut was zurück zu bekommen.

                              Ich habe übrigens keinen Steuerberater, sondern EIN Steuerberater, den ich fragen konnte (ein Bekannter eines ehemaligen Arbeitskollegen), hat mir zu der 1/5Regel geraten.

                              Im Oktober habe ich den Arbeitgeber wechseln müssen. Ist ja auch klar, denn wozu sollte es eine Abfindung geben, wenn nicht dafür, dass man aus dem Arbeitsvertrag ausscheidet?

                              Gebe ich nur die Daten des ersten AG ein, also bis 15. Oktober, rechnet Elster mir eine Rückerstattung von knapp 900€ aus. Füge ich den aktuellen AG hinzu vom 16.10.-31.12. muss ich auf einmal nachzahlen. Füge ich dann die Abfindung hinzu, muss ich noch mehr nachzahlen. Kann mir das aber nicht vorstellen, denn beim letzten Arbeitgeberwechsel (10 Jahre her) hatte ich enorme Steuervorteile und sehr viel zurück bekommen. Dort hatte ich im August gekündigt und im September direkt neu angefangen. Musste bislang nie nachzahlen, weswegen mich das sehr wundert.
                              Warum mein letzter AG zu wenig berechnet haben soll, ist mir nicht klar. Es ist in etwas die Summe, die mir der Steuerberater prozentual genannt hatte.

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X