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Est 2105 Rentenbeiträge und Zuschuss zur PKV von AfA

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    Est 2105 Rentenbeiträge und Zuschuss zur PKV von AfA

    Hallo, ich sitze gerade vor meiner Esterklärung 2015. Im letzten Jahr habe ich Ersatzleistungen der AfA bezogen. Diese habe ich im Hauptvordruck in Zeile 91 angegeben. Nun hat die AfA auch meine Beiträge zur Privaten KV und PV übernommen. Wo muss ich diese eintragen? Summieren (also KV und PV zusammen) und in Anlage V unter Zeile 26? Und wo muss ich die Beiträge zur Rentenversicherung eintragen, die für mich abgeführt wurden? Über Antwort freut sich Manuela

    #2
    AW: Est 2105 Rentenbeiträge und Zuschuss zur PKV von AfA

    Alles was du nicht selbst bezahlt hast, musst du nirgendwo eintragen! Schon gar nicht in die Anlage V! In der werden nämlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt.

    Aber wahrscheinlich meintest du die Anlage Vorsorgeaufwand?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Est 2105 Rentenbeiträge und Zuschuss zur PKV von AfA

      Danke für die Antwort. Ja, ich meinte die Anlage Vorsorgeaufwand. Doch steht z.B. auf der Entgeltbescheinigung für die Rentenversicherung, dass diese Leistung in der Einkommensteuererklärung anzugeben ist. Hm.

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        #4
        AW: Est 2105 Rentenbeiträge und Zuschuss zur PKV von AfA

        Natürlich. Was Du bekommen hast musst Du erklären. Aber nicht das was Du nicht bekommen und auch nicht bezahlt hast.

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          #5
          AW: Est 2105 Rentenbeiträge und Zuschuss zur PKV von AfA

          Eigentlich müsstest du von der Agentur für Arbeit zwei Bescheinigungen erhalten haben, nämlich eine für die Rentenversicherung und eine für das Finanzamt.

          Wahrscheinlich habe ich deine Frage in einem Punkt auch missverstanden, weil du von Übernahme der Beiträge gesprochen hast.

          Wenn du deine Beiträge zur PKV selbst bezahlt hast, gibst du diese in den Zeilen 23 bis 25 der Anlage Vorsorgeaufwand an. Dafür müsstest du auch eine Bescheinigung deiner Versicherung erhalten haben oder bis Ende Februar noch erhalten.

          Die Zuschüsse der Agentur für Arbeit an dich gehören dann, wie von dir richtig erkannt, in die Zeile 26 der Anlage Vorsorgeaufwand.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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