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Voltaik Anlagen

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    Voltaik Anlagen

    Voltaik Anlagen haben konstante Umsatzsteuer- Vorauszahlung für ein ganzes Jahr.
    Ich würde gerne
    > eine Jahres-Erklärung abgeben
    oder
    > alle 4 Quartale in einem Arbeitsgang (nacheinander) eingeben können. Aktuell muss man am Quartalsanfang daran denken, die Erklärung abzugeben und man vergisst es dann doch.

    Die Steuervoranmeldung beschränkt sich auf die Eingabe einer (genau 1) Zahl, wenn im Profil die Stammdaten hinterlegt sind.
    Es gibt vermutlich ca. 100.000 Voltaik- Anlagen in BRD, da würde eine Schnellerfassung viele Steuerzahler glücklich machen.

    #2
    AW: Voltaik Anlagen

    1) was will uns der TE sagen oder fragen?

    2) warum soll bei einer Photovoltaikanlage jede USTVA identisch sein? Die produzierte und abgelieferte Strommenge ist doch je Quartal unterschiedlich.

    3)ob USTVAs abgegeben werden müssen oder eine Jahreserklärung ausreicht ist gesetzlich vorgegeben und kein Wunschkonzert.

    Manchmal soll es wirklich helfen, wenn man sich auch über seine steuerlichen Pflichten aufklären lässt bevor man sich als Unternehmer betätigt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Voltaik Anlagen

      Hallo,

      Es gibt auch PV-Betreiber, die nach einem gewissen Zeitraum von der USTVA befreit sind oder befreit werden.
      Rest siehe Beamtenschweiß

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Voltaik Anlagen

        @Beamtenschweiß
        zu 1.) Ich würde gerne eine Jahres-Erklärung abgeben oder alle 4 Quartale in einem Arbeitsgang eingeben. Aktuell muss man jeden Quartalsanfang abwarten und dann daran denken eine Zahl in eine Software einzutragen. Zum Glück hat sich die Elster- Software verbessert und ich helfe gerne mit, dass der Prozessablauf weiter besser wird.

        zu 2.) Die Abschlagsraten der Netzbetreiber in der Größenordnung EUR 700,- mtl. brutto sind solchen Kleinanlagen 12x mtl. konstant gleich und damit auch die Umsatzsteuer.

        zu 3.) bei 100.000 Anlagen dieser Größenordnung scheint es volkswirtschaftlich sinnvoll, eine Software anzupassen; Kundenfreundlichkeit wäre ein weiteres Stichwort. Gut und damit ausreichend geregelt erscheint mir das in dem bestehenden Prozessablauf nicht. Die Steuervoranmeldung beschränkt sich je Quartal auf die Eingabe genau einer Zahl, das kann man definitiv und ziemlich einfach besser programmieren. Als Dipl.-Ing. und Unternehmer im Umfeld der Programmierung kenne ich mich damit aus.

        Zum Nachtreten von Beamtenschweiß: "Manchmal soll es wirklich helfen, wenn man sich auch über seine steuerlichen Pflichten aufklären lässt bevor man sich als Unternehmer betätigt."
        Dazu mein Kommentar: manchmal soll es wirklich helfen, wenn man sich auf seine Kompetenzen beschränkt, bevor man versucht, anderen einen Rat zu geben. Vorschriften einzuhalten ist etwas anderes als Prozessabläufe zu gestalten und zu verbessern.

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          #5
          AW: Voltaik Anlagen

          Zitat von STF Beitrag anzeigen
          Als Dipl.-Ing. und Unternehmer im Umfeld der Programmierung kenne ich mich damit aus
          Wahrscheinlich haben wir einfach nicht erkannt, um was für eine wichtige Persönlichkeit es sich hier handelt

          Zitat von STF Beitrag anzeigen
          das kann man definitiv und ziemlich einfach besser programmieren
          Die Programmierung orientiert sich an den tatsächlichen Verhältnissen. Und die verlangen, dass Du nach Ablauf des Kalendervierteljahres Deinen tatsächlichen Umsatz und die tatsächlichen Vorsteuern erklärst. Die sind vorher nicht bekannt, auch wenn sie sich bei einer Photovoltaikanlage zugegebenermaßen nicht so oft ändern.

          Gibt's denn wirklich keine Jahresabrechnungen bei Dir? Kann ich mir gar nicht vorstellen.

          Du kannst ja mal gucken ob es im Handel eine Software gibt, die automatisch nach Quartalsablauf übermittelt, was Du ein Jahr vorher eingegeben hast.

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            #6
            AW: Voltaik Anlagen

            Du hättest ja auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können.

            Wenn du aber einen auf Unternehmer machen willst, dann musst du auch die Pflichten eines Unternehmers erfüllen.

            Und dazu gehört halt auch die Voranmeldung.

            Da können wir nichts dran ändern. Und auch das Finanzamt nicht oder irgendwelche Programmierer.

            Allein der Gesetzgeber kann daran etwas ändern.

            Jede Diskussion hier daher sinnlos.
            Mfg

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              #7
              AW: Voltaik Anlagen

              Bitte nicht falsch verstehen, aber das ist das alte Lied von: "Es ist für alle gleich, aber ich hätte es gerne für mich einfacher".

              Praktisch kein PV-Betreiber wird sich als Kleinunternehmer einstufen lassen. Warum ist auch klar: Vorsteuern

              Und die Folge, dass man dann zuerst monatliche UStVAen abgeben muss ist auch klar. Das hat der Gesetzgeber vor etwa 15 Jahren eingeführt, weil sich doch zu viele Neugründungen haben jährlich einstufen lassen und damit der "Kontrolle" der Finanzverwaltung entzogen haben. Ob es da nicht auch (mind.) vierteljährlich getan hätte, lasse ich mal dahingestellt. Aber das scheint ja nicht das Problem zu sein.

              Ich persönlich finde es dann doch gut, dass es da nicht wieder Ausnahmen gibt. Für alle gleich und gut ist.

              Auffallend finde ich, dass du vierteljährlich abgeben "musst". Das heißt ja, dass du schon (mind.) im dritten Jahr bist und jenseits von 1.000,- Euro Jahreszahllast liegst (mal davon ausgehend, dass du im Vorjahr NICHT ins Negative gerutscht bist). Und das ist dann doch schon eine recht stattliche PV-Anlage. Viele PV-Betreiber werden im dritten Jahr auf Jahreszahlung umgestellt.
              Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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