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Kosten Zeitstudium nachträglich anrechnen lassen

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    Kosten Zeitstudium nachträglich anrechnen lassen

    Hallo zusammen,

    ich weiß, dass es hier schon einige Threads zu dem Thema gibt, aber eine definitive Aussage und Handlungsanleitung für mich konnte ich daraus nicht ableiten...

    Situation:
    08/2008 - 02/2012: Berufsausbildung/duales Studium: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt, Kosten für Bücher etc. vom AG übernommen, zu Hause gewohnt

    02/2012 - 06/2012: Vollzeittätigkeit: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt

    08/2012 - 12/2014: Vollzeitstudium im Ausland: Studiengebühren vom damaligen und heutigen AG übernommen, Wohnkosten von Eltern übernommen, Lebenshaltungskosten und Ausgaben für Bücher etc. selbst getragen, geringfügig (400€) beschäftigt beim damaligen und heutigen AG

    Anfang 2013: Erste Steuererklärung für 2012 gemacht
    Anfang 2014: Steuererklärung für 2013 gemacht

    09/2014 - heute: Vollzeittätigkeit: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt

    Anfang 2015: Steuererklärung für 2014 gemacht


    Jetzt steht ja bald die Steuererklärung für 2015 an, und ich frage mich, ob ich da noch nachträglich irgendwas anrechnen lassen kann für mein Zweitstudium im Ausland, welches ich von 2012 - 2014 absolviert habe? Habe in meinen bisherigen Steuererklärungen nichts diesbezüglich angegeben.
    Nun wies mich ein Freund darauf hin, dass ich evtl. Kosten für dieses Studium angeben kann und so eine Steuerrückerstattung erhalten könnte.

    Ist das der Fall, und wenn ja, was kann/muss ich angeben? Wie sieht es mit Belegen dafür aus? Ich hab jetzt nicht mehr die Quittungen für meine gekauften Bücher o.ä.

    Danke und Gruß
    gerrard

    #2
    AW: Kosten Zeitstudium nachträglich anrechnen lassen

    Hat mit Elster nichts zu tun. Aber in die 2015er Erklärung kannst Du nur eintragen, was Du 2015 bezahlt hast.

    Kommentar


      #3
      AW: Kosten Zeitstudium nachträglich anrechnen lassen

      Alle anderen Jahre sind entweder verjährt oder die Einspruchsfrist ist schon abgelaufen.
      Mfg

      Kommentar


        #4
        AW: Kosten Zeitstudium nachträglich anrechnen lassen

        Zitat von gerrærd Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        ich weiß, dass es hier schon einige Threads zu dem Thema gibt, aber eine definitive Aussage und Handlungsanleitung für mich konnte ich daraus nicht ableiten...

        Situation:
        08/2008 - 02/2012: Berufsausbildung/duales Studium: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt, Kosten für Bücher etc. vom AG übernommen, zu Hause gewohnt

        02/2012 - 06/2012: Vollzeittätigkeit: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt

        08/2012 - 12/2014: Vollzeitstudium im Ausland: Studiengebühren vom damaligen und heutigen AG übernommen, Wohnkosten von Eltern übernommen, Lebenshaltungskosten und Ausgaben für Bücher etc. selbst getragen, geringfügig (400€) beschäftigt beim damaligen und heutigen AG

        Anfang 2013: Erste Steuererklärung für 2012 gemacht
        Anfang 2014: Steuererklärung für 2013 gemacht

        09/2014 - heute: Vollzeittätigkeit: Gehalt bekommen, Steuern gezahlt

        Anfang 2015: Steuererklärung für 2014 gemacht


        Jetzt steht ja bald die Steuererklärung für 2015 an, und ich frage mich, ob ich da noch nachträglich irgendwas anrechnen lassen kann für mein Zweitstudium im Ausland, welches ich von 2012 - 2014 absolviert habe? Habe in meinen bisherigen Steuererklärungen nichts diesbezüglich angegeben.
        Nun wies mich ein Freund darauf hin, dass ich evtl. Kosten für dieses Studium angeben kann und so eine Steuerrückerstattung erhalten könnte.

        Ist das der Fall, und wenn ja, was kann/muss ich angeben? Wie sieht es mit Belegen dafür aus? Ich hab jetzt nicht mehr die Quittungen für meine gekauften Bücher o.ä.

        Danke und Gruß
        gerrard
        Mache je eine Steuererklärung für
        2012
        2013
        2014
        und 2015

        und ordne die Kosten dem Jahr zu, wo sie gezahlt wurden.
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

        Kommentar


          #5
          AW: Kosten Zeitstudium nachträglich anrechnen lassen

          Zitat von stiller Beitrag anzeigen
          Mache je eine Steuererklärung für
          2012
          2013
          2014
          und 2015

          und ordne die Kosten dem Jahr zu, wo sie gezahlt wurden.
          Für 2012 - 2014 dürfte die Einspruchsfrist schon abgelaufen sein.

          Bleibt nur noch die Steuererklärung 2015.
          Mfg

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