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Einkommensteuererklärung,Verlustfestestellung

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    Einkommensteuererklärung,Verlustfestestellung

    Hallo,

    bei mir:
    2012 Einkommensteuererklärung nicht gemacht (Masterstudent)
    2013 Einkommensteuererklärung gemacht, Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags nicht gemacht (Masterstudent)
    2014 Einkommensteuererklärung gemacht, Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags nicht gemacht (Masterstudent)
    2015 werde ich jetzt machen. (Beschäftigter)

    Fragen:
    1. Ich hab Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags für 2013 und 2015 nicht gemacht, ob das bedeutet, dass der Verlustvortrag für diese zwei Jahre nicht beantragt wird?
    2. In 2012 als Student habe ich kein Einkommen, kann ich eine Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags für 2012 jetzt machen?
    3. Wenn 2 ist klar, werde ich einen Bescheid über die gesonderte feststellung des verbleibenden verlustvortrag am 31.12.2016 bekommen? Der Bescheid ist nur für 2012 oder bis zum 2015?
    4. Wenn ich einen Bescheid nur erst am 31.12.2016 erhalte, ob das bedeutet, dass der Verlustvortrag nicht vom Finanzamt bei der Veranlagung für 2015 berücksichtigt wird, aber nur erst bei der Veranlagung für 2016?
    5. Wenn der Verlustvortrag für 2015 nicht berücksichtigt werden kann, soll ich eine Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags für 2015 machen?
    6. Kann ich für 2015 Einkommensteuererklärung und Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags gleichzeitig in einem Formular ausfüllen und abgeben? (zweilmal ankreuzen für das Feld "Einkommensteuererklärung" und "Erklärung zur feststellung des verbleibenden verlustvortrags")

    Vielen Dank!
    Wang

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung,Verlustfestestellung

    was du ankreuzt ist nicht so wichtig.

    Eine Steuererklärung für 2012 ist noch möglich.

    Für 2013 und 2014 scheint es ja bestandskäftige Bescheide zu geben. Ein Verlustvortrag 31.12.12. würde da verrechnet. Ansonsten ist das vorbei.

    Nur wenn am 31.12.2014 ein Verlustvortrag übrig bleibt, spielt er für Folgejahre ein Rolle.

    Für 2015 machst du alles zusammen.

    Kommentar


      #3
      AW: Einkommensteuererklärung,Verlustfestestellung

      Hallo Wang,
      hast du laut den Bescheiden des Finanzamtes überhaupt einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte ?
      Da würde doch das Finanzamt automatisch diesen Verlust feststellen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Einkommensteuererklärung,Verlustfestestellung

        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        was du ankreuzt ist nicht so wichtig.

        Eine Steuererklärung für 2012 ist noch möglich.

        Für 2013 und 2014 scheint es ja bestandskäftige Bescheide zu geben. Ein Verlustvortrag 31.12.12. würde da verrechnet. Ansonsten ist das vorbei.

        Nur wenn am 31.12.2014 ein Verlustvortrag übrig bleibt, spielt er für Folgejahre ein Rolle.

        Für 2015 machst du alles zusammen.
        Danke Kloebi,
        d.h. jetzt ist es nicht möglich eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages für 2012 nachträglich machen?
        Wenn das Ankreuzen nicht wichtig ist, sollte ich für 2013 und 2014 schon zwei Bescheide für Verlustvortrag bekommen. Wenn ich sie nicht erhaltete, ob das bedeutet, dass ich keine negative Gewinn haben?

        VG
        Wang

        - - - Aktualisiert - - -

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo Wang,
        hast du laut den Bescheiden des Finanzamtes überhaupt einen negativen Gesamtbetrag der Einkünfte ?
        Da würde doch das Finanzamt automatisch diesen Verlust feststellen.

        Tschüß
        Hallo Holzgoe,

        ja. meine ich den negativen Gesamtbetrag der Einkünfte. Wenn das Finanzamt automatisch diesen Verlust feststellen, dann braucht man gar nichts zu tun? Aber warum einige sagen, dass man eine Erklärung zur Feststellung für z.B. 2014 ankreuzen muss , damit am Ende 2014 kann man einen Bescheid von FA erhalten. Danach soll man bei Steuererklärung für 2015 in Zeile 92 ankreuzen und mit dem Bescheid für Verlustvortrag zusammen an FA senden.

        Danke!

        VG
        Wang

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung,Verlustfestestellung

          ... d.h. jetzt ist es nicht möglich eine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages für 2012 nachträglich machen?
          Natürlich ist das noch möglich, nachdem du für 2012 keine Einkommensteuererklärung abgegeben hast.

          Wenn aber der Gesamtbetrag deiner Einkünfte in den Jahren 2013 und 2014 positiv war, wird ein Verlust aus 2012 zunächst mit diesen positiven Einkünften verrechnet.

          Nur wenn dann immer noch ein Verlust verbleibt, hast du etwas davon.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung,Verlustfestestellung

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Natürlich ist das noch möglich, nachdem du für 2012 keine Einkommensteuererklärung abgegeben hast.

            Wenn aber der Gesamtbetrag deiner Einkünfte in den Jahren 2013 und 2014 positiv war, wird ein Verlust aus 2012 zunächst mit diesen positiven Einkünften verrechnet.

            Nur wenn dann immer noch ein Verlust verbleibt, hast du etwas davon.
            Danke Charlie,

            Ich weiß nicht, ob ich richtig verstanden habe: z.B. wenn ich am 2012 einen negativen Gewinn von -2.000€ hätte, aber im Jahr 2013 habe ich ein 6-Monate Mini-Job mit 400€/M. gemacht. Dann der Einkommen für 2013 ist 6*400=2400 € und nach Verechnen mit den Verlust aus 2012 ist das Ergebnis 400 € als positiv. Dann habe ich keinen Verlust am Ende 2013?

            VG
            Wang

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung,Verlustfestestellung

              Wenn du für 2013 und 2014 bereits Steuererklärungen eingereicht hast, dann siehst du ja spätestens aus den Bescheiden oder auch jetzt schon aus der Vorausberechnung deines Steuerprogramms, wie hoch der Gesamtbetrag deiner Einkünfte in diesen Jahren war.

              Du kannst also selbst beurteilen, ob eine Erklärung für 2012 überhaupt Sinn macht, denn die Verrechnung erfolgt so, wie von dir beschrieben. Der Bruttolohn aus deinem Minijob auf Steuerklasse ist allerdings nicht der Gesamtbetrag deiner Einkünfte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Einkommensteuererklärung,Verlustfestestellung

                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn du für 2013 und 2014 bereits Steuererklärungen eingereicht hast, dann siehst du ja spätestens aus den Bescheiden oder auch jetzt schon aus der Vorausberechnung deines Steuerprogramms, wie hoch der Gesamtbetrag deiner Einkünfte in diesen Jahren war.

                Du kannst also selbst beurteilen, ob eine Erklärung für 2012 überhaupt Sinn macht, denn die Verrechnung erfolgt so, wie von dir beschrieben. Der Bruttolohn aus deinem Minijob auf Steuerklasse ist allerdings nicht der Gesamtbetrag deiner Einkünfte.
                alles klar, Danke :-)

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