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Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

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    Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

    Hallo Zusammen,

    ich war im Jahr 2015 noch ein Duale-Student. Ich habe ein Einkommen von 9000 Euro gehabt. Wenn ich alle Ausgaben von dem Studium (2015) zusammen rechne komme ich auf 5000 Euro. Ich habe aber im 2015 die außergewöhnliche Belastungen von 5500(Zahnersatz) gehabt. Kann ich dann zuerst 5500 von 9000 abziehen und dann noch 5000 von dem Studium? So komme ich auf Verlust von 1500 im Jahr 2015. Oder darf man keine außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen und nur Studium-Ausgaben?

    #2
    AW: Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastunge

    Außergewöhnliche Belastungen ändern nichts am Gesamtbetrag der Einkünfte!

    Was zu was gehört und wie gerechnet wird, bestimmt das Einkommensteuergesetz und nicht du.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

      Bitte keine Doppelpostings!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen

        Es werden erst die Einkünfte bestimmt, das sind Einnahmen minus Werbungskosten. Danach werden Sonderausgaben und ggfs außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt und es entsteht das zu versteuernde Einkommen.

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          #5
          AW: Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastunge

          Das Steuerrecht ist kein Wunschkonzert!
          http://www.steuerlinks.de/richtlinie/estr-2005/r2.html
          Mfg

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            #6
            AW: Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastunge

            Das bringt mich nicht weiter.Können Sie vielleicht genauer formulieren, wenn Sie Ahnung haben? Lonht es sich für mich Antrag auf Verlustvortrag 2015 zu stellen oder nicht? Verstehe ich richtig:

            + Einkommen 2015: 9000 Euro
            - Studienkosten 2015: 5000 Euro
            - außergewöhnliche Belastungen: 5500 Euro
            -------------------------------------------------------
            - 1500 Euro Verlustvortrag beantragen und 2016 1500 Euro von Steuer absetzen.

            Richtig?

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              #7
              AW: Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastunge

              Nein. Verlust sind negative Einkünfte. Einkünfte sind Einnahmen minus Werbungskosten. Das ist in dem Beispiel aber positiv. Was hinterher zur Bestimmung des zvE abgezogen wird, beeinflusst die Einkünfte nicht.

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                #8
                AW: Verlustvortrag bei Studium mit Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastunge

                9.000 Einnahmen
                - 5.000 Studium
                = 4.000 Einkünfte
                Somit KEIN Verlustvortrag.

                - 5.500 a.g.B.
                = - 1.500
                Somit keine Steuern zahlen .
                Mfg

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