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Löschung von Paragraphen im EStG oder anderen Gesetzen

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    Löschung von Paragraphen im EStG oder anderen Gesetzen

    Hallo,
    im Vorfeld zur Erstellung meiner ESt-Erklärung blätterte ich im Gesetz. Hierbei fiel mir §10(e) ins Auge, er scheint auf mich anwendbar zu sein. Nun finde ich im Internet Informationen, die darauf hindeuten, dass dieser bis 1995 anwendbar war und dann mit der Eigenheimzulage abgelöst wurde. Nachdem es diese inzwischen nicht mehr gibt, deutet dies für mich darauf hin, dass nun §10(e) wieder anwendbar ist.
    Anscheinend ist es nicht so.
    1.) Wie ist der aktuelle Stand? Kann §10(e) angewandt werden oder nicht?

    Und generell:
    2.) Wenn er nicht angewandt werden kann, wird dies wohl irgendwo anders geregelt. Wie findet ein sich nicht täglich mit den Steuergesetzen befassender, einigermaßen intelligenter Mensch heraus ob und wo die Gültigkeit/Anwendbarkeit eines Paragraphen besteht oder nicht?
    3.) Warum werden § nicht gelöscht, sobald sie nicht mehr angewendet werden können? Die Gesetze wären dünner und eindeutiger.
    Denn wenn der § 10(e) z.B. seit 1995 nicht mehr angewendet werden kann, gibt es doch auch keine Fälle mehr in denen er inzwischen noch greift (da er sich ja nur die Abzugsfähigkeit in den ersten Jahren gestattet)
    Wenn er wieder aktiv wird, könnte man ihn ja wieder ergänzen.

    Über Antworten freue ich mich. Danke schon jetzt

    #2
    AW: Löschung von Paragraphen im EStG oder anderen Gesetzen

    Die Gültigkeit der Paragraphen des EStG ist in § 52 hier Absatz 19 Satz 6 beschrieben. Für die Wohneigentumsförderung wurde politisch entschieden, das nicht mehr zu fördern. Theoretisch kann es aber noch Fälle geben (Bauantrag vor 01.01.96 und noch keine Fertigstellung). Deswegen wird man den Paragraphen so lassen, nur nicht mehr anwenden.

    Kommentar


      #3
      AW: Löschung von Paragraphen im EStG oder anderen Gesetzen

      Kannst Du irgendeinen Bezug Deiner frage zum Forum-Thema "Elster" herstellen ? Sorry, ich nicht wirklich.

      Daher nur ganz knapp: In § 52 EStG sind die Anwendungsvorschriften. Schaue mal in § 52 Abs. 19 Satz 6 EStG. Dort heißt es:

      § 10e ist letztmals anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige im Fall der Herstellung vor dem 1. Januar 1996 mit der Herstellung des Objekts begonnen hat oder im Fall der Anschaffung das Objekt auf Grund eines vor dem 1. Januar 1996 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichstehenden Rechtsakts angeschafft hat.

      Da die Begünstigung längstens 8 Jahre läuft, gibt es den Paragrafen auch heute noch, da theoretisch er noch anwendbar sein KÖNNTE, praktisch zu 99,9999999 % wird es aber keine Fälle mehr geben.


      Mist, da war jemand schneller ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Löschung von Paragraphen im EStG oder anderen Gesetzen

        Hallo,

        vielen Dank für die Antworten, insbesondere den Hinweis auf § 52.
        Ich ging einfach nicht davon aus, dass jemand bis 1995 angefangen und noch nicht beendet hat ;-)
        Und im Elster-Forum bin ich gelandet, da ich gerade an meiner Steuererklärung bin. Und im Internet fand ich nicht das, was ich wollte, d.h. den direkten Bezug zum EStG. Nun habe ich ihn. Danke.

        Kommentar


          #5
          AW: Löschung von Paragraphen im EStG oder anderen Gesetzen

          Zitat von Sunshinekleeblatt Beitrag anzeigen
          Hallo,

          vielen Dank für die Antworten, insbesondere den Hinweis auf § 52.
          Ich ging einfach nicht davon aus, dass jemand bis 1995 angefangen und noch nicht beendet hat ;-)
          Und im Elster-Forum bin ich gelandet, da ich gerade an meiner Steuererklärung bin. Und im Internet fand ich nicht das, was ich wollte, d.h. den direkten Bezug zum EStG. Nun habe ich ihn. Danke.
          Auch das Forum ist Teil des Internet. - oder nicht?
          Gruss (S)stiller
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