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Kita Gebühren bei Trennung

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    Kita Gebühren bei Trennung

    Hallo,
    meine Frau und Ich haben uns im Juni getrennt. Seit dem trägt Sie die Kita Gebühren alleine. Also wird Sie diese auch steuerlich geltend machen.
    Wie ist es mit den Gebühren vor der Trennung? Da wir beide eine getrennte Veranlagung wählen werden, sind wir uns nicht schlüssig wie das in der Steuererklärung eingetragen wird.
    Es gibt ja nur eine Bestätigung für die Gesamtsumme. Können wir beide die gleiche Bestätigung einreichen und selber anteilig zurück rechnen?

    Beste Grüße
    Torsten

    #2
    AW: Kita Gebühren bei Trennung

    Da wir beide eine getrennte Veranlagung wählen werden, sind wir uns nicht schlüssig wie das in der Steuererklärung eingetragen wird.
    Im Trennungsjahr wäre auch noch die Zusammenveranlagung möglich und häufig insgesamt auch vorteilhafter. Es muss halt intern ein Ausgleich stattfinden.

    Seit dem trägt Sie die Kita Gebühren alleine.
    Man kann die Aufteilung natürlich selbst berechnen und im Bedarfsfall doch sicher auch über die Kontoauszüge glaubhaft machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kita Gebühren bei Trennung

      Ihr tragt jeder in eure Erklärung die tatsächlichen gezahlten Beträge ein. Zusätzlich müsst ihr eine formlose Erklärung einreichen, dass die Kinderbetreuungskosten abweichend von der 50/50-Regelung anerkannt werden sollen. Als Begründung gebt ihr an, dass die Mutter seit Juni die Kosten alleine trägt und daher ab diesem Zeitpunkt bei ihr 100 % anerkannt werden sollen. Entsprechendes Kreuz im Antrag nicht vergessen.
      Das Finanzamt teilt die Kosten sonst 50-50 auf.

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        #4
        AW: Kita Gebühren bei Trennung

        Zitat von acka Beitrag anzeigen
        Ihr tragt jeder in eure Erklärung die tatsächlichen gezahlten Beträge ein. Zusätzlich müsst ihr eine formlose Erklärung einreichen, dass die Kinderbetreuungskosten abweichend von der 50/50-Regelung anerkannt werden sollen. Als Begründung gebt ihr an, dass die Mutter seit Juni die Kosten alleine trägt und daher ab diesem Zeitpunkt bei ihr 100 % anerkannt werden sollen. Entsprechendes Kreuz im Antrag nicht vergessen.
        Das Finanzamt teilt die Kosten sonst 50-50 auf.
        Nicht so wirklich. Also mal vorausgesetzt es kommt wirklich zu zwei Einzelveranlagungen, obwohl eine Zusammenveranlagung möglich WÄRE:

        In Zeile 67 kommen die GESAMTaufwendungen der ELTERN.
        In Zeile 69 kommen die Beträge davon, die DU getragen hast.

        Die Zeile 73 mit dem abweichenden gemeinsamen Antrag ist nur relevant, wenn der gemeinsame HÖCHSTbetrag anders aufgeteilt werden soll. Das wird aber selten nötig sein, denn der beträgt 2/3, höchstens 4.000 € !
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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