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Minijob pauschal oder über Lohnsteuerkarte: wie erfahre ich es?

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    Minijob pauschal oder über Lohnsteuerkarte: wie erfahre ich es?

    Hall liebe Forenbewohner,

    ich möchte einen Verlustvortrag für einige Jahre rückwirkend einreichen. Ich war bei mehreren HiWi sowie Werksstudententätigkeiten beschäftigt (immer unter 400€/Monat) und kann mich dunkel an die Abgabe einer Lohnsteuerkarte erinnern. Soweit ich verstehe werden MiniJobs nicht für den Verlustvortrag berücksichtigt, jedoch aber wenn die Jobs "normal" versteuert worden sind. Ich weiß jedoch nicht wie ich nachvollziehen kann, welcher wann wie versteuert wurde.

    Mit liegen folgende Dokumente vor:
    - "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" für 2010, mehrmals (!) für 2011 und 2015. Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, ob es zwischen 2012 und 2014 eine gegeben hat die ich verloren haben könnte, oder es keine gab.
    - mehrere "Nachweis über gemeldete Tatbestände in der Sozialversicherung"

    - Worauf muss ich bei diesen Dokumenten achten um zu verstehen welches Gehalt pauschal abgeführt wurde? Kann ich eine vernünftige Übersicht bei Elster irgendwo bekommen oder als Dokument zugeschickt bekommen?
    - Falls Einkommen nicht pauschal versteuert wurde, kann ich meine (erste) Steuererklärung immernoch 5 Jahre rückwirkend, also ab 2010, einreichen? oder nur 2011? Kann ich rückwirkend Verlustvortrag erreichen für die Jahre, wo diese pauschal abgeführt wurde, und somit eine Rückzahlung für Jahre erreichen, wo die Lohnsteuer abgeführt wurde?

    Bin für jede laienfreundliche Hilfe wieder Durchblick zu bekommen dankbar o.O

    #2
    AW: Minijob pauschal oder über Lohnsteuerkarte: wie erfahre ich es?

    Wenn du eine Lohnsteuerbescheinigung hast, wurde das ganze nicht pauschal versteuert.

    Als Antragsveranlagung kann man seine Steuererklärung für 2012 bis 31.12.16 abgeben.

    Für andere Besonderheiten oder Einzelheiten empfehle ich dir einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.

    Dies hier ist nämlich nur ein Elster-Forum.
    Steuerberatung darf hier nicht erfolgen.
    Mfg

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      #3
      AW: Minijob pauschal oder über Lohnsteuerkarte: wie erfahre ich es?

      Hey, vielen Dank für die Antwort!

      Das ist mir klar dass die Antworten unverbindlich sind. Eine Nachfrage noch:
      Wenn die Lohnsteuer über Steuerkarte abgeführt wurde, jedoch von diesem Arbeitsverhältnis weniger als 1000€ verdient wurden, was macht dann die Werbungskostenpauschale? Verfällt sie? Macht es also Sinn die Webungskosten rückwirkend für das Jahr "aufzuschreiben" um die mitzunehmen, auch wenn sie unter der Pauschale gelegen haben sollten?

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        #4
        AW: Minijob pauschal oder über Lohnsteuerkarte: wie erfahre ich es?

        Zitat von Maverick Beitrag anzeigen
        rückwirkend für das Jahr
        Naja, was heißt rückwirkend? Die Pauschale selber führt nicht zum Verlust.

        Kommentar


          #5
          AW: Minijob pauschal oder über Lohnsteuerkarte: wie erfahre ich es?

          Ich meine die hier erwähnten 7 Jahre: http://www.steuerverbund.de/steuer-h...-rueckwirkend/

          - - - Aktualisiert - - -

          Ich glaube ich schnalle es: also wenn ich im Jahr 700€ nicht-pauschal versteuert habe, aber 1000€ Werbungskosten hatte, dann müsste ich also das nachweisen und 300€ Verlustvortrag erreichen, die ich dann aber auch 7 Jahre rückwirkend einreichen kann weil das eben ja Verlust ist...

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            #6
            AW: Minijob pauschal oder über Lohnsteuerkarte: wie erfahre ich es?

            Ja. Aber nur, wenn die 1.000 Euro tatsächlich entstandene Aufwendungen sind.
            Wenn die 1.000 Euro nur der AN-Pauschbetrag ist, dann erfolgt keine Verlustfeststellung.

            Ob dir die Verlustfeststellung aber überhaupt was bringt, ist die 2. Frage.

            Wenn du z.b im Jahr 2015 nur Einnahmen ihv 10.000 Euro hast, werden sämtliche Verluste mit deinen Einnahmen aus 2015 verrechnet.
            Mfg

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