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Verpflegungszuschüsse nach 3Monatsfrist

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    Verpflegungszuschüsse nach 3Monatsfrist

    Hallo,

    ich habe eine Frage zur Zeile "20.Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit" in der elektr. Lohnsteuerbescheinigung.

    Ich war 6Monate am Stück am gleichen Standort (größer 8h) auswärts tätig. Dafür habe ich täglich 12€Verpflegungsmehraufwand erhalten. Die ersten 3Monate steuerfrei und danach über den Lohn versteuert.

    Nun die Frage, welche Summe muss / darf nun in der Zeile 20 auftauchen?


    Danke!

    #2
    AW: Verpflegungszuschüsse nach 3Monatsfrist

    Eigentlich nur der steuerfrei bezahlte Zuschuss. So lautet ja auch die Beschreibung zu Nummer 20:

    Steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Verpflegungszuschüsse nach 3Monatsfrist

      Danke für die Antwort.

      Wie verfahre ich, wenn ich trotzdem in Nummer 20 ausgewiesen ist? Muss das der Arbeitgeber ändern und muss ich das selbst dem Finanzamt glaubhaft machen?

      Kommentar


        #4
        AW: Verpflegungszuschüsse nach 3Monatsfrist

        Wenn der Arbeitgeber dort fälschlich auch versteuerte Zuschüsse bescheinigt hat, ist es seine Sache, den Fehler zu berichtigen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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