Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Sanierungskosten einer ETW in ElSTER eintragen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Sanierungskosten einer ETW in ElSTER eintragen

    Bei meiner vermieteten Wohnung habe ich BAD, Heizung, Fenster und Elektro saniert. Diese Kosten kann ich nur abschreiben. Die Aufstellung habe ich, blos in welcher Zeile bei ELSTER trage ich das ein,Anlage V Nr33 ???
    und ist es richtig das die Fi Ämter eine Vereinfachungsregel haben das man insgesamte Rep Kosten von 4000€ absetzten kann?

    #2
    AW: Sanierungskosten einer ETW in ElSTER eintragen

    Bei meiner vermieteten Wohnung habe ich BAD, Heizung, Fenster und Elektro saniert. Diese Kosten kann ich nur abschreiben.
    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt, d. h., die Frage, ob es sich bei deiner Sanierung um Erhaltungsaufwand handelt oder ob, wovon du ausgehst, nachträgliche Herstellungskosten vorliegen, wirst du nicht beantwortet bekommen.
    Die Beantwortung wäre aufgrund deiner Angaben auch gar nicht möglich. Vielleicht handelt es sich bei deiner Sanierung auch um eine Mischung aus Erhaltungsaufwand und nachträglichen Herstellungskosten.

    Bei AfA liegst du mit der Zeile 33 der Anlage V richtig, da musst du dann die zusätzliche AfA auf die bisherige draufrechnen.

    Falls bzw. soweit Erhaltungsaufwand vorliegt, kannst du den entweder in Zeile 39 oder bei gleichmäßiger Verteilung auf mehrere Jahre in Zeile 41 eintragen.

    Man darf nachträgliche Herstellungskosten bis zu 4.000,00 € aus Vereinfachungsgründen als Erhaltungsaufwand behandeln, das meinst du vielleicht?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X