Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Studiengebühren rückwirkend geltend machen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Studiengebühren rückwirkend geltend machen

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Steuerforum und hoffe eine Hilfe zu meiner unten beschriebenen Frage zu erhalten.

    Im folgenden ist mein beruflicher Wertegang als Basis aufgelistet:
    - Schulabschluss Realschule
    - Berufsausbildung Mechatroniker (2002-2006)
    - Schulabschluss Fachabitur (2006-2007)
    - Studium Maschinenbau mit Abschluss Diplom (Fachhochschule) (2007-2012)
    - Berufstätig als Ingenieur seit Anfang 2013

    Nun wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass man Studienkosten rückwirkend geltend machen kann, sofern es sich um einen zweiten Bildungsweg handelt.

    Meine Frage ist nun, ob ich die Studiungebühren und Kosten im Studium Rückwirkend noch in der Steuererklärung angeben kann.
    Die Steuererklärung der Jahre 2013 und 2014 ist bereits gemacht, wobei gegen den Bescheid 2014 aktuell noch Widerspruch eingelegt ist.
    Die Steuererklärung für 2015 ist noch nicht abgegeben.

    In den Jahren während des Studiums wurde von mir keine Steuererklärung gemacht. Während des Studiums hatte ich auch keinen Nebenjob ausgeübt.

    Falls die Gebühren/Kosten noch rückwirkend geltend gemacht werden können, wie ist dazu die richtige Vorgehensweise.
    Welche Schritte muss ich einleiten? Wie weit zurück kann ich dies noch ansetzen?

    Da ich mir über den Sachverhalt bis vor kurzem nicht Bescheid gewusst habe, sind leider keine Belege für das Studienmaterial vorhanden.
    Eventuell kann ich über alte Kontoauszüge meine Studiengebühren nachweisen.
    Eine eigene Wohnung auf Grund des Studiums gab es nicht. Ich habe 5 km von der Hochschule entfernt gewohnt, deshalb sind auch keine großen Wegekosten entstanden.

    Es wäre schön, wenn ihr mir bitte Tips gebenkönntet, wie ich nun weiter vorgehen soll?

    Vielen Dank

    Viele Grüße

    Steve08

    #2
    AW: Studiengebühren rückwirkend geltend machen

    Für Tricks und Tips gibt's den Berufsstand der Steuerberater. Wir hier dürfen keine Steuerberatung geben.

    Das hier ist bekanntlich ein Elster-Forum.
    Und mit Elster hat deine Frage nichts zu tun

    In der Suche des Forums, findest du die Antwort trotzdem.

    Suchbegriffe: Student, Berufsausbildung oder rückwirkend.

    PS : die Frage wird gefühlt alle 3 Tage hier gestellt.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Studiengebühren rückwirkend geltend machen

      Zitat von Steve08 Beitrag anzeigen
      ich bin neu hier im Steuerforum
      Wenn Du auf die Startseite des Forums https://www.elster.de/anwenderforum/forum.php gehst, dann wirst Du dort lesen können:

      ELSTER Anwender Forum
      Willkommen im ELSTER Anwender Forum.
      Das von Dir ausgewählte Unterforum ist folgendes:

      Forum: Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn)
      Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

      Kommentar

      Lädt...
      X