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Firmenwagen: Bahnkarte als Nachweis für den Arbeitsweg

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    Firmenwagen: Bahnkarte als Nachweis für den Arbeitsweg

    Guten Tag,

    ich habe einen Firmenwagen, den ich auch für den Weg zur Arbeit nutzen kann. MeiN Arbeitgeber versteuert deN GW Vorteil 1% Listenpreis + 0,03% / km Arbeitsweg
    Allerdings lohnt sich die Nutzung nicht, da ich mit dem Auto wesentlich länger zur Arbeit unterwegs bin als mit der Bahn.

    Dazu habe ich nun einige Fragen:
    - Genügt eine Bahnfahrkarte (z.B. RMV Jahreskarte) als Nachweis, dass die Teilstrecke nicht mit dem Dienstwagen zurückgelegt wurde?
    - Muss diese personalisiert sein?
    - Wie ist dann die Pendlerpauschale zu berechnen? Immernoch 0,3€/km bis max. 4500€ p.a. oder ist diese auf die Kosten der Fahrkarte zu senken?

    Vielen Dank für die Infos!

    #2
    AW: Firmenwagen: Bahnkarte als Nachweis für den Arbeitsweg

    Das sind alles Fragen, die überhaupt nichts mit dem Projekt ELSTER, sprich der elektronischen Steuererklärung zu tun haben!

    Fragen zur Versteuerung des geldwerten Vorteils aus der Nutzung eines Firmenwagens solltest du mit deinem Steuerberater abklären.

    Die zulässigen Varianten sind hier einigermaßen ausführlich und verständlich beschrieben:

    http://www.finanztip.de/dienstwagen-besteuerung/

    Die Lohnsteuer-Richtlinien zur Versteuerung des geldwerten Vorteils bei Gestellung von Kraftfahrzeugen kannst du hier nachlesen:

    http://www.steuerlinks.de/richtlinie...2011/r8.1.html

    Die Fassung ist zwar nicht ganz aktuell, aber beim Thema Firmenwagen sollte das schon noch passen.

    - - - Aktualisiert - - -

    Hier noch der Link zur ganz aktuellen Fassung der Lohnsteuerrichtlinien:

    https://www.jurion.de/Gesetze/LStR_2015/8.1
    Zuletzt geändert von Charlie24; 16.03.2016, 10:39.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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