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Auszubildung - Rückzahlung von 500€? Wie kann das sein?

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    Auszubildung - Rückzahlung von 500€? Wie kann das sein?

    Hallo zusammen,

    Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen. Ich sitze schon den ganzen Morgen daran und verzweifel...

    - Ich möchte eine Steuererklärung für das Jahr 2015 machen.
    - Ich bin der Ausbildung zum Krankenpfleger (also öffentlicher Dienst)
    - Bruttoarbeitslohn (Punkt 3) beträgt 13.930€
    - Einbehaltene Lohnsteuer (Punkt 4) beträgt (nur?) 314€
    - Ich bin Single, habe keine anderen Einkünfte oder Irgendwas
    - Keine Kirchensteuer
    - Werbungskosten = Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1000€

    Bei der Steuerberechnung, die man beim ElsterProgramm machen kann,
    steht dann im Kasten auf Seite 2:
    Verbleibende Beträge: 500€ (kein Minus davor)

    Kann das stimmen?
    Es kann doch nicht sein, dass Ich in der Ausbildung 500€ Steuern nachzahlen müsste.
    Habe Ich da was übersehen?
    Gibt es irgendwo einen Punkt, wo man ankreuzt, dass man in der Ausbildung ist (oder hat das keine Bedeutung?)

    Mir geht es gar nicht so sehr um den Gewinn bei der Sache,
    ich würde die Sache ansich gerne verstehen bzw. das Problem lösen..

    Über Hilfe von Euch wäre Ich sehr sehr dankbar!

    Liebe Grüße

    - - - Aktualisiert - - -

    Ich sollte noch dazu schreiben, dass die Einkommensteuerbelastung
    bei 814€ liegt (6,31% von 12.894€).
    Das erscheint mir etwas hoch...

    #2
    AW: Auszubildung - Rückzahlung von 500€? Wie kann das sein?

    Du schreibst im Unterforum für AG zur elektronischen LStB. Lass das.

    Es scheint, du hast die Anlage Vorsorge vergessen. Bei deinem Einkommen droht zwar wegen der Vorsorgepauschale eine Nachzahlung, wenn du keine weiteren Vorsorgeaufwendungen erklärst, aber im unteren zweistelligen Bereich.

    Kommentar


      #3
      AW: Auszubildung - Rückzahlung von 500€? Wie kann das sein?

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Du schreibst im Unterforum für AG zur elektronischen LStB. Lass das.
      Sorry, hab nicht geschaltet! Kann man das irgendwie verschieben?



      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Es scheint, du hast die Anlage Vorsorge vergessen. Bei deinem Einkommen droht zwar wegen der Vorsorgepauschale eine Nachzahlung, wenn du keine weiteren Vorsorgeaufwendungen erklärst, aber im unteren zweistelligen Bereich.
      Okay, ich probier das mal aus.

      Danke schon mal

      - - - Aktualisiert - - -

      Also Ich habe die Vorsorgeanlage ausgefüllt - du hattest Recht.
      Jetzt muss Ich zwar immer noch etwas nachzahlen,
      aber nur noch 23€.

      Es irritiert mich aber sehr, dass Ich als Arbeitnehmer jeden Monat (wenn auch nicht besonders hohe) Steuern zahle und am Ende noch was nachzahlen muss..

      Kommentar


        #4
        AW: Auszubildung - Rückzahlung von 500€? Wie kann das sein?

        Zitat von JensMüller Beitrag anzeigen
        Jetzt muss Ich zwar immer noch etwas nachzahlen,
        aber nur noch 23€.

        Es irritiert mich aber sehr, dass Ich als Arbeitnehmer jeden Monat (wenn auch nicht besonders hohe) Steuern zahle und am Ende noch was nachzahlen muss..
        Wie vorhergesagt. Stichwort Vorsorgepauschale. In diesem Fall bist du zur Abgabe verpflichtet. Vielleicht hast du ja eine Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder Krankenzusatz.

        Kommentar


          #5
          AW: Auszubildung - Rückzahlung von 500€? Wie kann das sein?

          Zitat von neysee Beitrag anzeigen
          Vielleicht hast du ja eine Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung oder Krankenzusatz.
          Davon hab Ich nichts

          Kommentar


            #6
            AW: Auszubildung - Rückzahlung von 500€? Wie kann das sein?

            Vielen Dank auf jeden Fall für deinen Hinweiß, neysee!

            Ich bin damit erstmal zufrieden,
            das Thema kann gerne verschoben werden,
            falls noch Schreibbedarf besteht.

            Liebe Grüße

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