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Verlustvortrag 2.Studium von 2008-2012

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    Verlustvortrag 2.Studium von 2008-2012

    Hallo!
    Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung. Nach der Ausbildung habe ich 2008 angefangen zu studieren und das Studium erfolgreich 2012 abgeschlossen. Mittlerweile bin ich im ersten Dienstjahr nach dem Referendariat.
    Während dem Studium war ich von der Steuererklärung freigestellt.
    Nun habe ich heute erfahren, dass man einen Verlustvortrag stellen kann, aktuell für 7 Jahre rückwirkend... ginge also bei mir zumindest für die Studienjahre ab 2009...
    Lohnt sich das auch, wenn man nur noch pauschalen absetzen kann plus Fahrtkosten und Arbeitszimmer? Belege hab ich damals keine gesammelt weil ich ja nichts davon wusste und keine Steuerklärung abgeben mußte...
    Wie muss ich jetzt zum beantragen vorgehen?

    Zusätzlich vielleicht noch wichtig: während dem Studium war ich alleinerziehend... Einkommen war eine winzig kleine Witwenrente und freiwilliger unterhalt meiner Eltern... Bafög hab ich keines bekommen ...

    Danke für alle Tipps!

    #2
    AW: Verlustvortrag 2.Studium von 2008-2012

    wenn deine Kosten (z. B. Fahrtkostenpauschale, Studiengebühren, nicht aber Arbeitnehmerpauschbetrag) höher waren als die Einkünfte (steuerpflichtiger Teil der Witwenrente nicht vergessen) kommt ein Verlustvortrag in Betracht. Du musst halt für jedes Jahr eine entsprechende Erklärung mit Anlage N und R abgeben. Einkommensteuer ist zwar schon bis einschl. 2011 verjährt, nach neuerer Rechtsprechung soll aber ein reiner Verlustvortrag tatsächlich noch möglich sein.

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      #3
      AW: Verlustvortrag 2.Studium von 2008-2012

      Schon mal vielen Dank!
      Woher weiß ich wie hoch der Steuerpflichtige Teil meiner Witwenrente war? Ich hab damals um die 400€ Rente im Monat bekommen... Den genauen Betrag müsste ich raussuchen...

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        #4
        AW: Verlustvortrag 2.Studium von 2008-2012

        das hängt davon ab, wann die Witwenrente begonnen hat, 2005 und früher 50 %, 2006 52 % usw.

        Bei der DRV Bund kann man online Rentenbescheinigungen beantragen, weiß aber nicht, wie viele Jahre zurück.

        d. h. wenn du weniger als rd. 2.400 Euro Kosten hattest, kannst du dir das alles sparen.

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          #5
          AW: Verlustvortrag 2.Studium von 2008-2012

          Sie hat 2004 angefangen... Also 50%... wenn man mal grob 5000€/Jahr ansetzt, wären der Steuerpflichtige Teil also 2500... und da müsste ich jetzt mit meinen Werbungskosten drüber liegen?

          Rentenbescheinigungen werde ich dann wohl mal anfordern... hab blöderweise erst neulich aussortiert, weil die Rentenversicherung meinte ich brauche bloß den ersten und jeweils aktuellen Bescheid aufheben...

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