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Beamter in Ausbildung - erste Tätigkeitsstätte ?

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    Beamter in Ausbildung - erste Tätigkeitsstätte ?

    Hallo, leider habe ich zu meinem Problem keinen passenden Beitrag gefunden...

    Und zwar: Seit Anfang 2015 befinde ich mich im Ausbildungsverhältnis in der JVA als Beamter auf Widerruf. Eine Ausbildungsanstalt ist festgelegt. Nun stellt sich die Frage ist diese auch meine erste Tätigkeitsstätte?
    Denn die Ausbildung wird in mehreren Abschnitten absolviert. Begonnen hat es in der Ausbildungsanstalt, danach kam die theoretische Ausbildung, danach eine Zweitanstalt.
    Der Wechsel zwischen den Abschnitten findet ca. alle zwei bis drei Monate statt.
    Sind die Fahrten zu meiner Theorie bzw. Zweitanstalt Reisekosten oder nicht? Liegt überhaupt eine erste Tätigkeitsstätte vor?
    Die gesamte Ausbildung dauert 1,5 Jahre, danach werde ich wieder versetzt ...
    Zuvor war ich in einem abhängigen sv-pflichtigen Arbeitsverhältnis beschäftigt...

    Vielen Dank im Voraus ☺

    #2
    AW: Beamter in Ausbildung - erste Tätigkeitsstätte ?

    Die erste Tätigkeitsstätte legt der Arbeitgeber fest.
    Die Ausbildungsanstalt dürfte daher die erste Tätigkeitsstätte sein.
    Die zur Theorie dürften Reisekosten sein.

    PS:
    Das hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).

    Deine Frage hat mit Elster nichts mehr zu tun, sondern ist eine steuerrechtliche Frage.

    Ansprechpartner sollte daher dein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein sein.
    Mfg

    Kommentar


      #3
      AW: Beamter in Ausbildung - erste Tätigkeitsstätte ?

      Die wesentlichen Bestimmungen zu diesem durchaus komplexen Thema findest du hier:

      http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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