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Angabe Fahrtweg zu Werkstudentenstelle während Vollzeitstudium

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    Angabe Fahrtweg zu Werkstudentenstelle während Vollzeitstudium

    Guten Abend zusammen, ich sitze gerade an meiner Erklärung für 2015 und mir stellt sich nun folgende Frage: Ich befand mich im Zeitraum vom 01.01.2015-31.08.2015 in meinem Architekturstudium (Vollzeit) - parallel dazu ging ich einer Werkstudententätigkeit nach (max. 20 h/Woche - ca. 70km von zuhause entfernt). Ich habe nun die Hochschule als erste Tätigkeitsstätte eingetragen und dementsprechnd auch die Fahrten dort hin (Pendler). Wie bzw. wo muss ich nun die Fahrten zu meiner Nebentätigkeit angeben? Wäre klasse wenn mir da jemand helfen könnte... Danke!

    #2
    AW: Angabe Fahrtweg zu Werkstudentenstelle während Vollzeitstudium

    Wo ist dein Problem?

    Man kann natürlich auch zwei erste Tätigkeitsstätten haben, wenn auch nicht beim gleichen Arbeitgeber bzw. nicht bei der gleichen Ausbildungsstätte, was bei dir aber nicht zutrifft!

    Du kannst für beide Tätigkeitsstätten deshalb nur die Entfernungspauschale geltend machen.

    Ob du die Fahrten zur Hochschule als beschränkt abziehbare Sonderausgaben oder als Werbungskosten ansetzen kannst, hängt wiederum davon ab, ob du vor dem Studium schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hast.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Angabe Fahrtweg zu Werkstudentenstelle während Vollzeitstudium

      Ich habe zuvor eine Berufsausbildung im Baugewerbe abgeschlossen...
      Mein Problem ist, dass ich nicht weiß, wie und wo ich diese Fahrten eintragen soll. Ich habe die Fahrten zur Hochschule als erste Tätigkeitsstätte angegeben, da Vollzeitstudium.
      Soll ich eine zweite erste Tätigkeitsstätte für den Nebenjob anlegen?

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        #4
        AW: Angabe Fahrtweg zu Werkstudentenstelle während Vollzeitstudium

        Genau so wird's gemacht.
        Mfg

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          #5
          AW: Angabe Fahrtweg zu Werkstudentenstelle während Vollzeitstudium

          Nachdem sich Architekten als Freiberufler häufig selbständig machen, könntest du die Werbungskosten für das Studium einschließlich Entfernungspauschale auch mittels einer formlosen EÜR ermitteln und den Verlust daraus in der Anlage S erklären.

          Prinzipiell geht das aber auch in der Anlage N, wobei ich persönlich die Fahrten zu dem Nebenjob zuerst eintragen würde. Scheint mir systematisch einleuchtender, da stehen schließlich Einnahmen dagegen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Angabe Fahrtweg zu Werkstudentenstelle während Vollzeitstudium

            Erstmal vielen Dank für eure Antworten... Also da das Studium ein Vollzeitstudium war muss ich die Fahrten dahin als erste Tätigkeitsstätte angeben...
            Ich mache jtzt einfach eine 2. Erste Tätigkeitsstätte im selben Zeitraum auf und trage dort die Fahrtkosten zu meiner Werkstudententätigkeit ein oder?
            Also die Selbstständigkeit kommt halt erst in einigen Jahren in Frage...

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