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Anlage V - Immobilienkaufnebenkosten richtig eintragen

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    Anlage V - Immobilienkaufnebenkosten richtig eintragen

    Hallo
    ich habe letztes Jahr im September eine Wohnung gekauft und sitze gerade an der Anlage V.
    Der Nutzen- und Lastenübergang ist allerdings erst zum 01.01.2016 geschehen, sodass im Jahr 2015 noch keine Einkünfte erzielt wurden.
    Muss ich dennoch für das Jahr 2015 eine Anlage V schreiben, um die Werbungskosten (Eintragung der Grundschuld) absetzen zu können?

    Ich geh davon aus, dass die Anschaffungskosten aus Kaufpreis + Maklercourtage + Grunderwerbssteuer + Notarkosten gebildet werden.
    Mein Notar hat mir die Kosten in mehreren Rechnungen zugestellt.
    1. Urkundenerstellung
    2. Entwurf einer Verwaltergenehmigung
    3. Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung
    Zählen alle 3 Punkte zu den Anschaffungskosten?

    Meine Frage bezieht sich auf die Werbungskosten - Eintragung der Grundschuld
    Sind das ausschließlich die Kosten, die mir die Landesjustizkasse für die Eintragung einer Grundschuld und Vormerkung in Rechnung gestellt hat oder auch die Teilrechnung des Notares "Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung?"

    Mir geht es darum keine Fehler bei der Ermittlung der Anschaffungssumme und der Werbungskosten zu machen.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann ich die Werbungskosten im Jahr 2015 ansetzen, auch wenn der Nutzungs und Lastenübergang erst im Jahr 2016 stattgefunden hat.

    Kann mir jemand weiter helfen?

    Gruß Thomas
    Zuletzt geändert von Thomas123; 24.03.2016, 13:30.

    #2
    AW: Anlage V - Immobilienkaufnebenkosten richtig eintragen

    Zitat von Thomas123 Beitrag anzeigen
    Mir geht es darum keine Fehler bei der Ermittlung der Anschaffungssumme und der Werbungskosten zu machen
    Das ist wohl auch der Grund warum man sich in so einem Fall an einen Steuerberater wenden sollte.

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage V - Immobilienkaufnebenkosten richtig eintragen

      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Das ist wohl auch der Grund warum man sich in so einem Fall an einen Steuerberater wenden sollte.
      Das habe ich auch vor, mir geht es nur daraum herauszufinden ob ich den Steuerberater erst für die Steuererklärung 2016 benötige oder schon jetzt für die 2015. Immerhin wurden im Jahr 2015 noch keine Einkünfte erzielt.
      Kann mir jemand weiter helfen?

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage V - Immobilienkaufnebenkosten richtig eintragen

        Das ist wohl auch der Grund warum man sich in so einem Fall an einen Steuerberater wenden sollte.
        Kann ich nur dringend empfehlen!

        Das Ganze ist nämlich nicht so einfach. Es gibt Nebenkosten, die zu den Anschaffungskosten rechnen und in die AfA einfließen, wobei da wieder aufzuteilen ist zwischen Anschaffungskosten für Gebäude und für Grund und Boden.

        Das selber auf Anhieb alles richtig zu machen, erfordert profunde Kenntnisse im Steuerrecht.

        Wenn die Grundlagen dann mal stehen, kann man das in den Folgejahren sicher selbst fortführen, aber am Anfang, - in deinem Fall sind das die Jahre 2015 und 2016 -, sollte man auf den Steuerberater nicht verzichten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage V - Immobilienkaufnebenkosten richtig eintragen

          Zu dem Thema kann man zwei Thesen vertreten:

          1) die Eintragung der Grundschuld gehört zu den Geldbeschaffungskosten = sofort abzugsfähige WK
          2) Anschaffungsnebenkosten welche soweit sie die Wohnung betreffen die AfA Bemessungsgrundlage erhöhen

          Was davon zutrifft solltest du besser mit einem Steuerberater oder deinem FA klären.

          Viel wichtiger ist aber die Frage, was du mit der Wohnung machen willst und im Falle der geplanten Vermietung, wie du dies dem FA nachweist.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
          ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

          Kommentar


            #6
            AW: Anlage V - Immobilienkaufnebenkosten richtig eintragen

            Viel wichtiger ist aber die Frage, was du mit der Wohnung machen willst und im Falle der geplanten Vermietung, wie du dies dem FA nachweist.
            Das zu belegen, sollte ja im März 2016 kein Problem mehr sein, denn inzwischen werden ja wohl bereits Mieteinnahmen erzielt:

            Der Nutzen- und Lastenübergang ist allerdings erst zum 01.01.2016 geschehen, sodass im Jahr 2015 noch keine Einkünfte erzielt wurden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Anlage V - Immobilienkaufnebenkosten richtig eintragen

              Ich würde das so einschätzen:
              Geldbeschaffungskosten (Zinsen, Grundschuldbestellung) sind vorweggenommene Werbungskosten, also in 2015 anzugeben, soweit sie da entstanden sind.
              Anschaffungskosten des Gebäudes (also ohne Grund+Boden) gehören, unabhängig vom Zahlungsdatum zur Bemessungsgrundlage der AfA.
              Damit sollten die Fragen beantwortet sein.
              Ob damit Sicherheit geschaffen wird? Ohne Kenntnis aller Unterlagen halte ich einen Besuch beim Steuerberater für sinnvoll, damit man wirklich sicher
              ist, dass nichts vergessen wird.
              Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
              Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
              Save often and early!

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