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Fortbildungskosten: Fahrtkosten in Rahmen eines Vollzeitstudiums bis 2013

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    Fortbildungskosten: Fahrtkosten in Rahmen eines Vollzeitstudiums bis 2013

    Hallo,
    ich hab da mal einer Frage zu Fahrtkosten im Studium, war es nicht so, dass Bis einschließlich 2013 Studenten ihre Fahrtkosten wie Dienstreisen absetzen konnten. Das heißt, 30 Cent pro Kilometer wurden als Ausgaben für den Hin- und den Rückweg berücksichtigt? Gilt diese Regelung nur für 2012 - 2013 oder kann ich es auch ab 2009-2013 anwenden, da das BFH-Urteil dafür ja von 2012 ist?

    ``Mit Urteil vom 9.2.2012 - VI R 44/10 (BStBl II 2013, 234) entschied der BFH, dass eine Universität nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. Dadurch ergeben sich zusätzliche Abzugsmöglichkeiten bis zum Jahr 2013: Die Fahrten zur Universität sind nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt, sondern es können die tatsächlichen Kosten bzw. bei Benutzung eines eigenen Pkw pauschal 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) angesetzt werden.``


    Danke im Voraus

    #2
    AW: Fortbildungskosten: Fahrtkosten in Rahmen eines Vollzeitstudiums bis 2013

    Habe Deinen Beitrag ersteinmal verschoben, da Du kein Arbeitgeber bist!

    Elektronische Lohnsteuerbescheinigung
    Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden. Meinungsaustausch, Fragen und Probleme können Sie hier klären.

    - - - Aktualisiert - - -

    Zitat von CMach Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich hab da mal einer Frage zu Fahrtkosten im Studium, war es nicht so, dass Bis einschließlich 2013 Studenten ihre Fahrtkosten wie Dienstreisen absetzen konnten. Das heißt, 30 Cent pro Kilometer wurden als Ausgaben für den Hin- und den Rückweg berücksichtigt? Gilt diese Regelung nur für 2012 - 2013 oder kann ich es auch ab 2009-2013 anwenden, da das BFH-Urteil dafür ja von 2012 ist?

    ``Mit Urteil vom 9.2.2012 - VI R 44/10 (BStBl II 2013, 234) entschied der BFH, dass eine Universität nicht als regelmäßige Arbeitsstätte anzusehen ist. Dadurch ergeben sich zusätzliche Abzugsmöglichkeiten bis zum Jahr 2013: Die Fahrten zur Universität sind nicht auf die Entfernungspauschale beschränkt, sondern es können die tatsächlichen Kosten bzw. bei Benutzung eines eigenen Pkw pauschal 0,30 EUR je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt) angesetzt werden.``


    Danke im Voraus
    Hallo,

    2009 bis 2011 sind doch schon bei Antragsveranlagung verjährt.

    1. oder 2.-Studium? (ohne jetzt das Urteil auch noch gelesen zu haben)
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Fortbildungskosten: Fahrtkosten in Rahmen eines Vollzeitstudiums bis 2013

      Hallo,
      Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 13. Januar 2015 entschieden, dass eine rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen bis zu 7 Jahre möglich ist. Und das rückwirkend - bis zum Jahr 2008. (Az.: IX R 22/14) Oder habe ich da was falsch verstanden?

      Will es für meine 1.Ausbildung/Studium (Berufung auf VI R 8/12 und VI R 2/13.) versuchen und für meine 2.Ausbildung/Studium machen.

      Gruß
      Cristian

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        #4
        AW: Fortbildungskosten: Fahrtkosten in Rahmen eines Vollzeitstudiums bis 2013

        Zitat von CMach Beitrag anzeigen
        Hallo,
        Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 13. Januar 2015 entschieden, dass eine rückwirkende Feststellung von Verlustvorträgen bis zu 7 Jahre möglich ist. Und das rückwirkend - bis zum Jahr 2008. (Az.: IX R 22/14) Oder habe ich da was falsch verstanden?

        Will es für meine 1.Ausbildung/Studium (Berufung auf VI R 8/12 und VI R 2/13.) versuchen und für meine 2.Ausbildung/Studium machen.

        Gruß
        Cristian
        Hallo,
        da rate ich eher zu einem steuerberatenden Beruf.
        Wir sind User.

        (P.S. Ist Dir klar, wie eine Verlustfeststellung geht?)
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: Fortbildungskosten: Fahrtkosten in Rahmen eines Vollzeitstudiums bis 2013

          Hallo stiller,
          Danke für dein Ratschlag...

          Verlustfeststellung > Für den Antrag auf Verlustfeststellung verwenden man das Steuerhauptformular und die „Anlage N“ und kreuzt im Hauptformular „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ an. In der Anlage N mach ich meine damaligen Studienkosten als Werbungskosten geltend, auch wenn ich keine Einnahmen hatte. Das Finanzamt stellt dann die negativen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit fest und dokumentiert den Verlustvorrat in einem „Verlustfeststellungsbescheid“....

          Für die Verlustfestellung gilt eine Verjährungsfrist von 7 Jahren... (BFH-Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14)


          Meine Frage ist aber nur, kann ich von 2009-2013 die Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte/Uni wie Dienstreisen behandeln oder gilt das nur von 2012-2013?? (BGH-Urteil von 2012, IX R 22/14)

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            #6
            AW: Fortbildungskosten: Fahrtkosten in Rahmen eines Vollzeitstudiums bis 2013

            Meine Frage ist aber nur, kann ich von 2009-2013 die Fahrtkosten zur Fortbildungsstätte/Uni wie Dienstreisen behandeln oder gilt das nur von 2012-2013?? (BGH-Urteil von 2012, IX R 22/14)
            Das ist aber schlicht Steuerrecht, was du da fragst, und hat mit der elektronischen Steuererklärung doch überhaupt nichts zu tun!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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