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Steuererklärung Freiberufler Abschreibungen

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    Steuererklärung Freiberufler Abschreibungen

    Hallo zusammen,

    ich habe meine Steuerklärung für 2015 (inkl. EÜR, Umsatzsteuererklärung) fast fertig, allerdings habe ich noch ein paar Fragen.

    Hintergrund Informationen: ich bin Freiberufler und führe Umsatzsteuer ab


    Thema Abschreibung:

    - Smartphones werden laut Afa Tabelle über 5 Jahre abgeschrieben. Ob das bei der heutigen Technik sinnvoll ist, sei ersteinmal dahin gestellt. Nun ist es so, dass ich 2015 über reBuy ein gebrauchtes iPhone 5s für 550 EUR gekauft habe. Aus diversen Gründen habe ich dieses Handy nun meiner Mutter geschenkt und mir 2016 das aktuelle iPhone 6s für 900 EUR neu gekauft. Darf ich nun für 2015 das iPhone 5s mit 410 EUR abschreiben und dann in der Steuererklärung nächstes Jahr für 2016 ebenfalls das iPhone 6s mit 410 EUR abschreiben (und das iPhone 5s mit den verbleibenden 140 EUR)? Oder ist dies nicht erlaubt? Bedeutet "über 5 Jahre abschreiben", dass man in dieser Zeit nicht das selbe Produkt noch einmal abschreiben darf? Wenn dem so wäre, würde ich das iPhone 5s nämlich nicht angeben und dann erst in der nächsten Steuererklärung nur das teurere 6s abschreiben - was natürlich schade wäre. Oder gibt es Tipps und Tricks (z.B. 2016 auf die restlichen 140 EUR für das 5s verzichten und es als Sofortabschreibung nur 2015 anzugeben, damit man 2016 das 6s abschreiben kann?)

    - GWG: Kopfhörer mit Headset müssen über 3 Jahre laut Tabelle abgeschrieben werden. Nun habe ich 2015 ein Headset für 180 EUR gekauft, damit handelt es sich um ein GWG. Ich habe nun dafür eine Tabelle "Anlagevermögen" erstellt, mache die 180 EUR aber natürlich komplett für 2015 geltend. Muss ich den Kopfhörer dann trotzdem die nächsten 2 Jahre mit Buchwert null angeben? oder kann man sich das auch sparen?

    - Wenn ein Gegenstand über mehrere Jahre abgeschrieben wird und der netto Betrag daher gesplittet wird, darf ich mir die Mwst aber trotzdem komplett im ersten Jahr zurückholen, oder? In der Tabelle Ablagevermögen taucht dann auch nur der netto Preis auf, oder?



    Thema Sondervorauszahlung + EÜR

    Ich musste Mitte 2015 eine Sondervorauszahlung für die Ust in Höhe von 700 EUR zahlen (bin zu dem Zeitpunkt von Quartalszahlung zu Monsatszahlung USt gebeten worden). Diese Sondervorauszahlung habe ich mit der Ust Voranmeldung für Dezember 2015 verrechnet. So habe ich bsp. im für Dezember 800 EUR USt in meinen Rechnungen "eingenommen", das Finanzamt hat aber nur 100 EUR abgebucht, weil die 700 EUR verrechnet wurden. So und jetzt weiß ich nicht, wie ich mit der Sondervorauszahlung in der EÜR umgehen soll. Am liebsten würde ich die unter den Tisch fallen lassen, weil ich habe sie gezahlt, ich habe sie wieder bekommen und damit das es für mich erledigt aber ich befürchte das sieht das Finanzamt etwas anders. Wie rechne ich die also rein? in der EÜR wird am Ende ja noch die tatsächlich gezahlte Ust 2015 angegeben und verrechnet, da dieses nicht zum Gewinn gehört:

    Beispiel mit Beispielwerten:

    Umsatzsteuervorauszahlungen: + 10.000 EUR (eingenommene Ust Jan - Dez 2015)
    Umsatzsteuer laufendes Jahr: - 1000 EUR (Ust Nov + Dez 2015 weil erst 2016 von FA abgebucht)
    Umsatzsteuer Vorjahr: + 2000 EUR (Ust Nov + Dez. 2014, weil 2015 von FA abgebucht)
    Damit hätten wir nun 11.000 EUR die ich von meinem Gewinn abziehen muss.
    Daher gehe ich davon aus, dass ich die Sondervorauszahlung ebenfalls dazu addiere, so dass ich 11.700 EUR USt. von meinem Gewinn 2015 abziehe. Ist das korrekt? Bedeutet dies, dass ich in der nächsten Steuererklärung 2016 dann aber genau diese Sondervorauszahlung 2015 wieder aufführen muss, aber dieses mal umgekehrt, sprich zu meinem Gewinn dazu rechne, da die Sondervorauszahlung im Dez. 2015 verrechnet wurde? Ohhhh kompliziert

    Vielen Dank schon einmal

    Liebe Grüße
    Anne

    #2
    AW: Steuererklärung Freiberufler Abschreibungen

    Steuerberatung ist in Deutschland nur den steuerberatenden Berufen erlaubt.

    Das hier ist ein Forum rund um die elektronische Steuererklärung (Elster).

    Mit Elster hat deine Frage aber nichts mehr zu tun.

    Ich kann dir daher nur dringend zu einem Steuerberater raten, da dir die absoluten steuerlichen Grundkenntnisse fehlen, die notwendig sind, um eine Steuererklärung als Freiberufler erstellen zu können.
    Mfg

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