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Verlustvortrag von 2014 auf 2015 kleingewerbe

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    Verlustvortrag von 2014 auf 2015 kleingewerbe

    Hallo,

    ich habe eine Brief von Finanzamt erhalten und muss noch eine Steuererklärung für 2014 machen. Ich habe mein Kleingewerbe im Dezember 2014 angemeldet und hatte in diesem Jahr auch nur eine Ausgabe (Rechnung und Bezahlung waren im Jahr 2014).

    Ich habe mich jetzt bisschen informiert und kann diesen Betrag als Verlust in das Jahr 2015 vortragen (richtig??). In welchem Mantelbogen muss ich das wo genau angeben?

    #2
    AW: Verlustvortrag von 2014 auf 2015 kleingewerbe

    Zitat von tnaim Beitrag anzeigen
    (richtig??)
    Nein, das ist nicht richtig. Wenn ein Verlust vorgetragen wird dann vom Finanzamt. Dazu muss natürlich der Gesamtbetrag der Einkünfte im entsprechenden Jahr negativ gewesen sein. Viele ~Kleingewerbler~ haben ja immerhin noch Arbeitnehmereinkünfte, so dass sie trotz gewerblichen Verlusts nicht ins Minus rutschen.

    Zitat von tnaim Beitrag anzeigen
    In welchem Mantelbogen muss ich das wo genau angeben?
    Nicht im Mantelbogen. Sondern in der Anlage G, da ist der Gewinn einzutragen (der in diesem Fall kleiner als Null ist). Wenn wie Du sagst nur eine einzige Buchung vorliegt dann musst Du diese dem Finanzamt mindestens noch formlos mitteilen.

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