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Verlustvortrag

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    Verlustvortrag

    Hallo,

    ich habe für das Jahr 2012 eine Steuererklärung abgegeben. Im Steuerbescheid ist ein negativer Wert für "zu versteuern nach dem Grundtarif" angegeben.
    Kann ich diesen Verlust sozusagen als "Guthaben" in das laufende Jahr vortragen, so dass von meinen künftigen Einnahmen weniger bzw. keine Steuern abgezogen werden? Wie kann ich das beantragen?
    In den Jahren 2013,2014 und 2015 habe ich keine Steuererklärung abgegeben und in den Bescheiden taucht dieser negative Wert aus 2012 nirgens auf.


    Vielen Dank schonmal

    Liebe Grüße

    #2
    AW: Verlustvortrag

    Zitat von seza Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe für das Jahr 2012 eine Steuererklärung abgegeben. Im Steuerbescheid ist ein negativer Wert für "zu versteuern nach dem Grundtarif" angegeben.
    Kann ich diesen Verlust sozusagen als "Guthaben" in das laufende Jahr vortragen, so dass von meinen künftigen Einnahmen weniger bzw. keine Steuern abgezogen werden? Wie kann ich das beantragen?
    In den Jahren 2013,2014 und 2015 habe ich keine Steuererklärung abgegeben und in den Bescheiden taucht dieser negative Wert aus 2012 nirgens auf.


    Vielen Dank schonmal

    Liebe Grüße
    Hallo,
    sofern es einen Bescheid über Verlustfeststellung gibt, ja.
    Wenn nicht, frage einen Steuerberater oder Dein Finanzamt.

    Mit der elektronischen Steuererklärung hat diese Frage leider nichts mehr zu tun.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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      #3
      AW: Verlustvortrag

      Das hat jetzt wieder mal mit Elster nix zu tun!

      Zitat von seza Beitrag anzeigen
      diesen Verlust
      Gewinn/Verlust=Einnahmen-Ausgaben. Das zu versteuernde Einkommen ist kein Gewinn. Verlust wäre, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ wäre.

      Zitat von seza Beitrag anzeigen
      Kann ich diesen Verlust sozusagen als "Guthaben" in das laufende Jahr vortragen
      Nein. Vortragen würde das Finanzamt, nicht Du.

      Kommentar


        #4
        AW: Verlustvortrag

        Das Finanzamt verrechnet das automatisch, wenn du deine Steuererklärung 2013 abgibst.

        Vorausgesetzt es handelt sich tatsächlich um eine Verlustfeststellung.

        (Die Summe der Einkünfte muss negativ sein und nicht das zu versteuernde Einkommen ).
        Mfg

        Kommentar


          #5
          AW: Verlustvortrag

          Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
          (Die Summe der Einkünfte muß negativ sein und nicht das zu versteuernde Einkommen ).
          Doch doch, auch das zu versteuernde Einkommen muß negativ sein!

          Oder geht das theoretisch, daß der GdE negativ ist, das zvE jedoch positiv?
          Mit freundlichen Grüßen

          Ronald

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            #6
            AW: Verlustvortrag

            Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
            Doch doch, auch das zu versteuernde Einkommen muß negativ sein!
            Ok! Aber es ist grundsätzlich sinnvoll, stattdessen den Gesamtbetrag der Einkünfte zu prüfen ;D

            Kommentar


              #7
              AW: Verlustvortrag

              Vielleicht können wir uns auf Folgendes einigen:

              Nach § 10d Abs. 4 EStG ist nur ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte vor- oder rücktragsfähig.

              Ob dabei -zufällig- auch das zu versteuernde Einkommen negativ ist oder nicht, spielt keine Geige. In 99,99 % der Fälle wird allerdings das zu versteuernde Einkommen (noch) niedriger oder noch negativer sein als der Gesamtbetrag der Einkünfte, hat aber keinerlei Relevanz für den Verlustvor- oder -rücktrag. Rein theoretisch denkbar wäre für extreme Ausnahmefälle (vgl. R 2 EStR), dass durch Hinzurechnung von Erstattungsüberhängen nach § 10 Abs. 4b Satz 3 EStG das zu versteuernde Einkommen höher würde als der Gesamtbetrag der Einkünfte. Aber auch dies hätte keine Auswirkung auf den Verlustvor- oder -rücktrag.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Verlustvortrag

                Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
                Doch doch, auch das zu versteuernde Einkommen muß negativ sein!

                Oder geht das theoretisch, daß der GdE negativ ist, das zvE jedoch positiv?
                Zwar ist es nicht möglich, dass GdE negativ und zvE positiv sind - aber wg. SA und agB kann der
                GdE positiv und das zvE negativ sein. Und dann gibt wie schon dargestellt keinen Verlustvortrag.

                Also: ist das GdE negativ, wird das Finanzamt eine Verlustfeststellung vornehmen und dann automatisch
                in der Zukunft verrechnen. Aber aufgepasst: wenn die Steuer im Folgejahr bei positvem GdE ohnehin
                0,00 € ist, solltest Du den Verlustvortrag auf 0 bgrenzen (geht über die Steuererklärung). Dann kannst
                Du ihn später noch zum steuersparen nutzen.
                Wer glaubt, das Leben sei überschaubar, hat noch kein Steuergesetz gelesen.
                Auch ein Programm ist nicht einfacher als das Steuerrecht.
                Save often and early!

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                  #9
                  AW: Verlustvortrag

                  Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
                  Aber aufgepasst: wenn die Steuer im Folgejahr bei positvem GdE ohnehin
                  0,00 € ist, solltest Du den Verlustvortrag auf 0 bgrenzen (geht über die Steuererklärung). Dann kannst
                  Du ihn später noch zum steuersparen nutzen.
                  Nö, das geht leider nicht.

                  Man kann nur den Verlustrücktrag auf 0 Euro begrenzen.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Ronald

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                    #10
                    AW: Verlustvortrag

                    Dann kannst Du ihn später noch zum steuersparen nutzen.
                    Auch wenn diese Auskunft schlicht falsch ist, gehört sie nicht zum Thema ELSTER, sondern zum Thema Steuerberatung und sollte tunlichst vermieden werden, besonders deshalb, weil sie falsch ist!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Verlustvortrag

                      Zitat von DonLiquid Beitrag anzeigen
                      Zwar ist es nicht möglich, dass GdE negativ und zvE positiv sind .
                      Rede ich chinesisch ? Oder hast Du einen Beleg dafür, dass meine Aussage offensichtlich deiner Meinung keinesfalls stimmen kann ?
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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