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Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

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    Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

    Hallo Zusammen,
    leider kann ich seit einigen Jahren keine Steuerberechnung vornehmen lassen weil immer der gleiche Fehler angezeigt wird:

    Anlage AV: Bitte kennzeichnen Sie die Art der Begünstigung Ihrer sog. Riester-Rente (unmittelbar
    oder mittelbar begünstigt) und prüfen Sie die Angaben zu Kindern.

    Allerdings ist das Formular AV korrekt ausgefüllt auch bekomme ich nach der Pausibilitätsprüfung keine Fehler.
    Das ganze habe ich nun schon einige Jahre, leider ist auch mit der neuesten ELSTER der Fehler nicht behoben.
    Was kann ich tun damit die Berechnung wieder funktioniert.
    Vielen Dank für eure Hilfe
    Bernd

    #2
    AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

    Also, dann erzähl mal, was ist alles ausgefüllt in der Anlage AV.

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      #3
      AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

      Hallo,

      @L. E. Fant: der TE schreibt doch:Allerdings ist das Formular AV korrekt ausgefüllt ;-(

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

        4: SV Nummer
        7: 1
        8: 936
        9: Kreuz bei Nein
        10: Kreuz bei unmittelbar begünstigt
        11: Bruttoverdienst aus 2015
        12: 0
        13: 0
        14: 0
        15: 0
        16: 0
        17: 1440

        19: 0
        21: 1 bei Geboren vor 2008

        Leider darf ich noch keine Anhänge hochladen sonst würde ich einen Screenshoot machen
        Bernd

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          #5
          AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

          Er meint, es wäre korrekt ausgefüllt, weil die Plausibilitätsprüfung keinen Fehler meldet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

            Zum einen lasse bitte die Nullen weg. Denn Du hast sicherlich nicht die ganzen Sache alle in Höhe von gerundet genau 0 €, sondern du hast sicher an den Positionen GAR NICHTS. Das kann ein großer Unterschied sein.

            Zu den Kindern: Bist Du tatsächlich verheiratet ? Zusammenveranlagung ? Hat Deine Frau auch eine Riester-Rente ? Hast Du für sie auch eine Anlage AV ausgefüllt ?
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

              11: Bruttoverdienst aus 2015
              12: 0
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              17: 1440
              19: 0
              Maßgeblich ist der rentenversicherungspflichtige Bruttoverdienst aus 2014, den Nullwerte (Zeilen 12 - bis 16 und 19) würde ich leer lassen, also keine 0 eintragen.

              Ob ein Eintrag in Zeile 17 erforderlich ist, (Angaben zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auf Basis 2013) musst du selbst prüfen.
              Eintragungen sind dort nur vorzunehmen, wenn im Jahr 2015 die Pflichtmitgliedschaft nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte bestand

              Ein Eintrag bei 21 setzt voraus, dass man verheiratet ist, nicht dauernd getrennt lebt und der Ehegatte ebenfalls einen Riester-Vertrag hat.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

                Danke erstmal.
                Die Nullen sind herausen = gleicher Fehler
                Die 1440 rausgenommen = gleicher Fehler

                Den Eintrag unter 11 habe ich korrigiert = gleicher Fehler

                Ich bin verheitatet

                Das was er anmeckert, das Kreuz bei Unmittelbar gegünstigt und die Angabe zu den Kindern hab ich ja gemacht.
                Gruß
                Bernd

                Kommentar


                  #9
                  AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

                  Hat deine Frau ebenfalls einen Riester-Vertrag?

                  Wenn nicht, dann bekommst du doch die Kinderzulage.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

                    Hallo nochmal,
                    der Tipp mit der Anlage AV für meine Frau war der Entscheidende.
                    Nachdem ich diese erstellt und die pauschal 60 Euro für ihren Riestervertrag angegeben habe wird nun auch die Berechnung gemacht.
                    Die Hinweise die beim Fehler angegeben wurden, sind aber doch recht irreführend.
                    Allen die mich unterstützt haben sage ich hier meinen herzlichen Dank, ist ja die Einkommenssteuer nicht gerade meine liebste Arbeit.
                    Aber heute hat ja das Wetter dazu gepasst :-)
                    Gruß
                    Bernd

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

                      Die Hinweise die beim Fehler angegeben wurden, sind aber doch recht irreführend.
                      Dass Fehlermeldungen unverständlich bleiben, ist öfter der Fall!

                      Aber immerhin ist der Fehler jetzt behoben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

                        Hallo,

                        ich habe das gleiche oder ein ähnliches Problem, aber verstehe einfach nicht was ich falsch mache.
                        Kann sein, dass die Lösung hier schon geschrieben wurde, aber ich kann dem nicht ganz folgen.
                        Ich hoffe ihr könnt mir helfen und verständlich erklären.

                        Ich bekomme die Fehlermeldung:
                        "Es wurden bei der steuerpflichtigen Person/beim Ehemann/Lebenspartner(in) A Angaben für die Geltendmachung eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs getätigt (Angaben zur unmittelbaren oder mittelbaren Begünstigung). Bitte geben Sie auch die Anzahl der Riester-Verträge an."

                        Ich mache das erste Mal die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung. Mein Mann hat keinen Riester-Vertrag, ich aber schon. In der Anlage AV habe ich also nur die rechte Spalte ausgefüllt – also die Zeilen: 4,7,8,9. Auf Seite 2 für beide 10 und 11. Seite 3 die Zeile 21.
                        Was stimmt also nicht und warum?

                        - - - Aktualisiert - - -

                        Wie es aussieht habe ich den Fehler nun doch gefunden, anhand eines anderen Beitrags.
                        Mir war nicht bewusst, dass auch auf Seite 2 Zeile 10 und 11 leer sein muss.

                        Danke fürs lesen.

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                          #13
                          AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

                          Zitat von Bellamona Beitrag anzeigen
                          Hallo,

                          ich habe das gleiche oder ein ähnliches Problem, aber verstehe einfach nicht was ich falsch mache.
                          Kann sein, dass die Lösung hier schon geschrieben wurde, aber ich kann dem nicht ganz folgen.
                          Ich hoffe ihr könnt mir helfen und verständlich erklären.
                          Was stimmt also nicht und warum?
                          Könntest Du bitte einen eigenen thread aufmachen, und dich nicht irgendwo ranhängen?
                          Gruss (S)stiller
                          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

                            Oh, darf man das hier nicht? Tut mir Leid, das wusste ich nicht.
                            Dabei habe ich doch nun genau das gleiche Problem.
                            Sonst wird einem anderswo immer gesagt, man soll die Suche benutzen und nicht ständig neue Beiträge mit gleichen Fragen stellen
                            und nun soll ich genau das machen?

                            Na gut, dann erstelle ich einen neuen Beitrag mit der gleichen Frage!
                            Wie blöd ist das denn?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Keine Steuerberechnung obwohl kein Fehler vorliegt

                              Zitat von Bellamona Beitrag anzeigen
                              Hallo,

                              ich habe das gleiche oder ein ähnliches Problem, aber verstehe einfach nicht was ich falsch mache.
                              Kann sein, dass die Lösung hier schon geschrieben wurde, aber ich kann dem nicht ganz folgen.
                              Ich hoffe ihr könnt mir helfen und verständlich erklären.

                              Wie es aussieht habe ich den Fehler nun doch gefunden, anhand eines anderen Beitrags.
                              Mir war nicht bewusst, dass auch auf Seite 2 Zeile 10 und 11 leer sein muss.

                              Danke fürs lesen.
                              Das gleiche ist nicht unbedingt ähnlich. Soweit, so ungut.

                              - - - Aktualisiert - - -

                              Zitat von Bellamona Beitrag anzeigen
                              Sonst wird einem anderswo immer gesagt, man soll die Suche benutzen und nicht ständig neue Beiträge mit gleichen Fragen stellen
                              und nun soll ich genau das machen?
                              Na gut, dann erstelle ich einen neuen Beitrag mit der gleichen Frage!
                              Wie blöd ist das denn?
                              Konkret antworten, ist das Problem gelöst?

                              Bitte ankreuzen:
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                              Gruss (S)stiller
                              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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