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2 mal Steuerklasse 6 !? Wer muss es ändern?

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    2 mal Steuerklasse 6 !? Wer muss es ändern?

    Hallo,

    ich komme am besten gleich zu meinem Problem.

    Ich bin in der - eigentlich - glücklichen Lage von 2 öffentlichen Stellen Geld zu bekommen. Das Problem ist nur das ich bei beiden Arbeitgebern in der Steuerklasse 6 geführt werde und mir daher jede Menge Geld verloren geht.
    Auf meine Anrufe bei den beiden Arbeitgebern kam heraus das mein einer (Nebenarbeitgeber) die Steuerklasse 6 eingetragen hat. Soweit so gut.
    Der andere - Hauptarbeitgeber - hat aber auch die 6 eingetragen obwohl ich dort eigentlich die Steuerklasse 1 haben sollte. Auf meine Frage hieß es dann, "... das wurde hier von 01.01.16 - 01.02.16 auf 1 gesetzt aber dann auf 6 .." Die Mitarbeiterin beim Hauptarbeitgeber hat mir dann den Tipp gegeben mal beim Finanzamt anzurufen, weil sie vermutet hat, dass deren ELStAM die Daten "überschreibt". Gesagt getan - Beim Finanzamt angerufen und der Mitarbeiter dort meinte, als er gesehen hat das ich in deren System 2 mal Steuerklasse 6 habe, auch sofort "...Das ist doch Müll..".
    Er hatte mir dann gesagt, dass er sich darum kümmern würde. 2 Tage später bekomme ich einen Anruf vom Finanzamt. Ein anderer Mitarbeiter erklärte mir, dass ich das bei meinen Arbeitgebern ändern lassen muss. Auf meine Erklärung das das ja schon geschehen sei, aber anscheinend vom Finanzamt überschrieben wurde hat der gemeint das die das garnicht überschreiben können. So, dann wieder beim Hauptarbeitgeber angerufen und der meinte dann, dass das jetzt wieder auf 1 gestetzt wird er aber nicht versprechen kann das das auch so bleibt, weil er eben auch vermutet das das Finanzamt, bzw. das ELStAM, die Daten wieder überschreibt.

    Das Theater geht mittlerweile schon ein paar Monate so und mir geht jeden Monat Geld verloren! Kriege ich das wieder? Und wie gebe ich diees wirwar im Lohnsteuer Jahresaugleich an?

    Wer muss da jetzt was ändern? Finanzamt oder Hauptarbeitgeber?

    Da ich mich mit dem Steuerprogramm nicht auskenne und ich auch nicht weiß wer da wem was überschreibt oder ob überhaupt wer überschreibt frage ich euch, ob Ihr mich in dieser Hinsicht etwas aufklären könnt.!?

    Danke im Vorraus

    #2
    AW: 2 mal Steuerklasse 6 !? Wer muss es ändern?

    Das Geld, also die zu viel einbehaltene Lohnsteuer bekommst du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 im Laufe des Jahres 2017 zurück.

    Dass dein Hauptarbeitgeber sich sich bei deiner Anmeldung auch als Hauptarbeitgeber ausgibt, dafür ist er verantwortlich. Darauf hat das Finanzamt keinen Einfluss.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: 2 mal Steuerklasse 6 !? Wer muss es ändern?

      Hallo dex187,

      deine Arbeitgeber sollten wissen und auch du -> wer ist dein Hauptarbeitgeber und bei wem als Nebenarbeitgeber angestellt.
      Entstprechend muss die Anmeldung bzw. die Korrektur erfolgen.
      Das Finanzamt macht da nichts.

      Tschüß

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        #4
        AW: 2 mal Steuerklasse 6 !? Wer muss es ändern?

        Hallo dex187,

        dein HAG muss dich also abmelden, dann verschwindet die Steuerklasse VI. Das sollte auch rückwirkend zum 01.01.2016 wieder so funktionieren, dass du durchgehend die Steuerklasse I hast.

        Tschüß

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          #5
          AW: 2 mal Steuerklasse 6 !? Wer muss es ändern?

          Zitat von Wan36
          Die Steuerklasse 6 muss geändert werden.
          Was ist denn das für eine unqualifizierte Antwort?
          Mfg

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            #6
            AW: 2 mal Steuerklasse 6 !? Wer muss es ändern?

            Hallo Wan36,

            am besten du trollst dich -> ist hier nicht erwünscht.

            Tschüß

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